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Das BVerfG hat Ende 2017 die Anforderungen für eine staatliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft konkretisiert. Die Arbeit untersucht anhand dieses Urteils die verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Eigengesellschaft sowie einer staatlichen Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung. Daneben wird aufgezeigt, dass bei staatlichen Beteiligungen grundsätzlich allein das Gesellschaftsrecht gilt, jedoch bei zwingendem Verfassungsrecht eine verfassungskonforme Auslegung des Gesellschaftsrechts erfolgen muss. Sodann behandelt die Arbeit die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats einer AG…mehr

Produktbeschreibung
Das BVerfG hat Ende 2017 die Anforderungen für eine staatliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft konkretisiert. Die Arbeit untersucht anhand dieses Urteils die verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Eigengesellschaft sowie einer staatlichen Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung. Daneben wird aufgezeigt, dass bei staatlichen Beteiligungen grundsätzlich allein das Gesellschaftsrecht gilt, jedoch bei zwingendem Verfassungsrecht eine verfassungskonforme Auslegung des Gesellschaftsrechts erfolgen muss. Sodann behandelt die Arbeit die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats einer AG bei staatlicher Beteiligung. Anhand der Golden-Shares-Rechtsprechung wird die Unionskonformität der §§ 394, 395 AktG herausgearbeitet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats bei Eigengesellschaften sowie der Mehrheitsbeteiligung des Bundes aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung der §§ 394, 395 AktG teilweise einzuschränken ist.
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Autorenporträt
Moritz Lehnert studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg. Sein Referendariat absolvierte er in Mannheim, München und Singapur. Er ist seit 2019 als Rechtsanwalt zugelassen und in einer bedeutenden deutschen Anwaltskanzlei in München tätig. Er ist spezialisiert auf das Gesellschaftsrecht, einschließlich der Beratung zur Corporate Governance börsennotierter und privater Unternehmen, der Beratung von Aufsichtsräten und Restrukturierungsmaßnahmen sowie öffentlichen Übernahmen, Kapitalmarktberatung und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.