Das BVerfG hat Ende 2017 die Anforderungen für eine staatliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft konkretisiert. Die Arbeit untersucht anhand dieses Urteils die verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Eigengesellschaft sowie einer staatlichen Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung. Daneben wird aufgezeigt, dass bei staatlichen Beteiligungen grundsätzlich allein das Gesellschaftsrecht gilt, jedoch bei zwingendem Verfassungsrecht eine verfassungskonforme Auslegung des Gesellschaftsrechts erfolgen muss. Sodann behandelt die Arbeit die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats einer AG…mehr
Das BVerfG hat Ende 2017 die Anforderungen für eine staatliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft konkretisiert. Die Arbeit untersucht anhand dieses Urteils die verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Eigengesellschaft sowie einer staatlichen Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung. Daneben wird aufgezeigt, dass bei staatlichen Beteiligungen grundsätzlich allein das Gesellschaftsrecht gilt, jedoch bei zwingendem Verfassungsrecht eine verfassungskonforme Auslegung des Gesellschaftsrechts erfolgen muss. Sodann behandelt die Arbeit die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats einer AG bei staatlicher Beteiligung. Anhand der Golden-Shares-Rechtsprechung wird die Unionskonformität der §§ 394, 395 AktG herausgearbeitet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats bei Eigengesellschaften sowie der Mehrheitsbeteiligung des Bundes aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung der §§ 394, 395 AktG teilweise einzuschränken ist.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 182
Moritz Lehnert studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg. Sein Referendariat absolvierte er in Mannheim, München und Singapur. Er ist seit 2019 als Rechtsanwalt zugelassen und in einer bedeutenden deutschen Anwaltskanzlei in München tätig. Er ist spezialisiert auf das Gesellschaftsrecht, einschließlich der Beratung zur Corporate Governance börsennotierter und privater Unternehmen, der Beratung von Aufsichtsräten und Restrukturierungsmaßnahmen sowie öffentlichen Übernahmen, Kapitalmarktberatung und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Inhaltsangabe
Einführung 1. Die Beteiligung der öffentlichen Hand Ingerenzpflichten und Eingangskontrolle - Geltung des Gesellschaftsrechts bei der Betätigung des Staates in privatrechtlichen Unternehmensformen - Fehlerhafte Eingangskontrolle 2. Grundlagen der 394, 395 AktG Die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsratsmitglieds einer AG - Grundlagen der 394, 395 AktG 3. Unionskonformität der 394, 395 AktG Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 63 Abs. 1 AEUV - Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV 4. Voraussetzungen zur Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß 394 AktG Beteiligung einer Gebietskörperschaft - Bestellung auf Veranlassung der Gebietskörperschaft - Berichtspflicht - Berichtsadressat 5. Rechtsfolge des 394 AktG Beschränkte Berichterstattung - Weitergabe vertraulicher Unterlagen 6. Verstöße gegen die 394, 395 AktG Verstöße gegen 394 AktG - Verstöße gegen 395 AktG 7. Schlussbetrachtung Ergebnisse - Ausblick Literatur- und Stichwortverzeichnis
Einführung 1. Die Beteiligung der öffentlichen Hand Ingerenzpflichten und Eingangskontrolle - Geltung des Gesellschaftsrechts bei der Betätigung des Staates in privatrechtlichen Unternehmensformen - Fehlerhafte Eingangskontrolle 2. Grundlagen der 394, 395 AktG Die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsratsmitglieds einer AG - Grundlagen der 394, 395 AktG 3. Unionskonformität der 394, 395 AktG Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 63 Abs. 1 AEUV - Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV 4. Voraussetzungen zur Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß 394 AktG Beteiligung einer Gebietskörperschaft - Bestellung auf Veranlassung der Gebietskörperschaft - Berichtspflicht - Berichtsadressat 5. Rechtsfolge des 394 AktG Beschränkte Berichterstattung - Weitergabe vertraulicher Unterlagen 6. Verstöße gegen die 394, 395 AktG Verstöße gegen 394 AktG - Verstöße gegen 395 AktG 7. Schlussbetrachtung Ergebnisse - Ausblick Literatur- und Stichwortverzeichnis
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