Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Problem der mangelnden Transparenz, welches sowohl von Politik- als auch Rechtswissenschaften benannt wird. Sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Wissenschaft und Justiz sind Prozesse des Lobbyings nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar, weshalb eine eindeutige Einordnung in legitimes Handeln einerseits oder kriminelles Handeln andererseits praktisch oft nicht möglich ist.Der Begriff des "Lobbyismus" eröffnet dabei ein schier endloses Feld der wissenschaftlichen Publikationen, Meinungen und Presseartikel und ist Gegenstand kontroverser Diskussionen. Verschiedene Disziplinen der Wissenschaft befassen sich mit Lobbyismus, allen voran die Politikwissenschaften und die Rechtswissenschaften. Die vorliegende Arbeit behandelt Lobbyismus in Deutschland bzw. im Deutschen Bundestag. Dabei soll ein Überblick über politik- und rechtswissenschaftliche Aspekte gegeben werden. Hierzu wird zunächst eine Definition des Begriffs "Lobbyismus" vorgenommen und dieser von anderen Begriffen abgegrenzt. So wird erklärt, was unter Lobbying und Interessenvertretung zu verstehen ist, und dass diese beiden Begriffe zwar miteinander verbunden sind, jedoch nicht exakt dasselbe bezeichnen. Es wird dargelegt, wer Akteure und Adressaten von Lobbyismus sind und das Verhältnis zwischen Lobbyismus und Korruption, welche scharf voneinander zu trennen sind, erläutert. Im Anschluss werden Vorteile und Problemfelder des Lobbyismus beleuchtet. Hierbei wird zunächst die öffentliche Wahrnehmung von Lobbyismus dargestellt. Im Anschluss wird anhand ausgewählter Publikationen ein Überblick über den Forschungsstand der Politikwissenschaften vermittelt.Schließlich wird die aktuelle Rechtslage zum Lobbyismus in Deutschland skizziert. Dabei steht zunächst der verfassungsrechtliche Kontext zur Rolle von Interessenverbänden im Fokus. Danach wird auf die Rolle des einzelnen Bundestagsabgeordneten eingegangen. Die hierbei relevanten Quellen sind v.a. Art. 38 des Grundgesetzes, das Abgeordnetengesetz des Deutschen Bundestages sowie das Strafgesetzbuch.
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