Inhaltsangabe:Einleitung: Nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.08.2006, welches der Umsetzung vier europäischer Gleichbehandlungsrichtlinien dient, gibt es auch mehr als ein Jahr später noch Unsicherheiten in seinem Verhältnis zum Kündigungsschutzrecht. Die größte Anwendungsunsicherheit ergibt sich aus § 2 Abs. 4 AGG, wonach für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz gelten. Nach § 1 Abs. 3 KschG hat der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl zu einer betriebsbedingten Kündigung folgende vier Auswahlkriterien ausreichend zu berücksichtigen: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers. Gerade das Lebensalter ist jedoch als Diskriminierungsmerkmal nach § 1 AGG schützenswert vor Benachteiligungen. In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KschG unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erfolgen hat, ohne eventuell altersdiskriminierend zu sein und somit gegen europäisches Recht zu verstoßen. Dabei wird zum einen das Verhältnis des § 1 Abs. 3 KSchG zum AGG untersucht. Zum anderen werden daraus resultierende Problematiken in Bezug zu europäischem Recht gesetzt und dahingehend geprüft, inwieweit sie europarechtskonform zu lösen sind. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsverzeichnisII AbkürzungsverzeichnisV A.Problemdarstellung1 B.Kündigung nach Maßgabe des Kündigungsschutzgesetzes1 I.Anwendungsbereich1 II.Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen2 1.Unternehmerische Entscheidung2 2.Dringlichkeit der Kündigung3 3.Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit4 a)Betrieb4 b)Unternehmen5 c)Besonderheiten des Gemeinschaftsbetriebs5 d)Konzern6 e)Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz7 aa)Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen8 bb)Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen9 cc)Weiterbeschäftigung nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung10 f)Einflussnahme durch Betriebsrat12 III.Soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG13 1.Allgemeines13 2.Personenkreis13 3.Kriterien der sozialen Auswahl15 C.Differenzen der Sozialauswahl mit dem AGG17 I.Allgemeines zum AGG17 II.Bereichsausnahme für Kündigungen18 1.§ 2 Abs. 4 AGG Europarechtskonform?19 2.Folgen bei Europarechtswidrigkeit19 a)Getrennte Betrachtung der Wirksamkeit nach § [...]
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