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Durch die deutsche Wiedervereinigung wurden zahlreiche Probleme aufgeworfen, die zuvor kaum von theoretischer oder praktischer Relevanz waren. Die wohl bedeutendste und öffentlichkeitswirksamste Auseinandersetzung entflammte an der symbolträchtigen Frage des künftigen Sitzes des Parlaments, welche ungenau auch als "Hauptstadtdebatte" bezeichnet wird. Der hierzu gewählte Weg über einen schlichten Parlamentsbeschluß wurde von Anfang an in der Rechtswissenschaft kontrovers beurteilt.
Dieser Umstand wird von dem Autor zum Anlaß genommen, den gesamten Fragenkomplex der parlamentarischen
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Produktbeschreibung
Durch die deutsche Wiedervereinigung wurden zahlreiche Probleme aufgeworfen, die zuvor kaum von theoretischer oder praktischer Relevanz waren. Die wohl bedeutendste und öffentlichkeitswirksamste Auseinandersetzung entflammte an der symbolträchtigen Frage des künftigen Sitzes des Parlaments, welche ungenau auch als "Hauptstadtdebatte" bezeichnet wird. Der hierzu gewählte Weg über einen schlichten Parlamentsbeschluß wurde von Anfang an in der Rechtswissenschaft kontrovers beurteilt.

Dieser Umstand wird von dem Autor zum Anlaß genommen, den gesamten Fragenkomplex der parlamentarischen Selbstorganisation grundlegend zu untersuchen. So wird der Versuch, die Rechtsnatur der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages durch Zuordnung zu einer bestehenden Rechtsquelle zu bestimmen, als unfruchtbar erkannt. Schlichte Parlamentsbeschlüsse werden auf ihre Zulässigkeit und Bindungswirkung sowohl dogmatisch als auch rechtspraktisch untersucht, und die Möglichkeit einer formalgesetzlichen Regelung im Bereich parlamentarischer Selbstorganisation wird eingehend erörtert.

Da Art. 2 Abs. 1 des Einigungsvertrages Berlin als Hauptstadt Deutschlands festlegt, gleichzeitig aber bestimmt, daß über den Sitz von Parlament und Regierung nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden wird, bestanden große Unsicherheiten bei der materiellen Bestimmung des Begriffs der Hauptstadt. Dieser "weiße Fleck" in der rechtswissenschaftlichen Literatur wird durch die vorliegende Arbeit beseitigt.
Rezensionen
»Zusammenfassend ist festzustellen, daß die vorliegende Arbeit eine treffende Würdigung der durch den Einigungsvertrag geschaffenen Rechtslage in bezug auf den Sitz des Parlaments, insbesondere des Bundestages darstellt. [...] eine aufschlußreiche Lektüre für alle, die sich für den rechtlichen Hintergrund des Umzugs des Bundestages von Bonn nach Berlin interessieren. Diesen Lesern sei insbesondere der zweite Teil ans Herz gelegt.«
C. Baschab, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 5/1998