Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat der Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen, um Krisen- und Insolvenzentwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Durch das KonTraG muss der Vorstand einer Unternehmung laut Aktiengesetz (AktG. § 91 (2)) geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können. Dieses Gesetz und der zunehmende internationale Wettbewerbdruck mit den einhergehenden Risiken führt zu einer ansteigenden Bedeutung des Risikomanagement in der Praxis. Das Risikomanagement und die Balanced Scorecard sind auf den ersten Blick zwei vollkommen unterschiedliche Systeme, die der Unternehmensleitung zur Verfügung stehen. Dennoch gibt es die Tendenz dazu beide Systeme miteinander zu verbinden. Hierfür existieren mehrere Ansätze, von denen vier in dieser Arbeit vorgestellt und bewertet werden.
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