74,60 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in über 4 Wochen
  • Broschiertes Buch

Strom ist leitungsgebunden. Daher müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zwecks Einspeisung und Fortleitung des produzierten Stroms an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden. Ist das Netz in der vorgefundenen Situation nicht zur Abnahme des Stroms geeignet, muss der jeweilige Netzbetreiber unter bestimmten Umständen die Kapazität seines Netzes auf eigene Kosten erweitern. Die Arbeit untersucht die Rechtslage hinsichtlich dieser Pflicht zur Kapazitätserweiterung und bewertet diese. Des Weiteren geht sie der Frage nach, ob die gegebenen rechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Strom ist leitungsgebunden. Daher müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zwecks Einspeisung und Fortleitung des produzierten Stroms an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden. Ist das Netz in der vorgefundenen Situation nicht zur Abnahme des Stroms geeignet, muss der jeweilige Netzbetreiber unter bestimmten Umständen die Kapazität seines Netzes auf eigene Kosten erweitern. Die Arbeit untersucht die Rechtslage hinsichtlich dieser Pflicht zur Kapazitätserweiterung und bewertet diese. Des Weiteren geht sie der Frage nach, ob die gegebenen rechtlichen Grundlagen den Anforderungen der Praxis gerecht werden. Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Regelungen zur Lösung der besonders praxisrelevanten Problemkreise ausreichen und es, abgesehen von einigen Klarstellungen, keiner Neuregelung bedarf.
Autorenporträt
Mathias Schäferhoff, geboren 1976, studierte Rechtswissenschaften in Münster und Berlin. Das Zweite Staatsexamen legte er nach dem Referendariat 2006 in Düsseldorf ab. 2011 folgte die Promotion an der Universität Bochum. Seit 2006 arbeitet der Autor als Rechtsanwalt in Lippstadt im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere des Rechts der Erneuerbaren Energien. Der Verfasser ist Mitautor des Kommentars von Reshöft zum Erneuerbare-Energien-Gesetz.