Masterarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Revision des Baseler Eingenkapitalakkords kurz Basel II hat sich zum geflügelten Wort entwickelt. Mittlerweile hat sich auch die Bundesregierung in dieses Verfahren eingeschaltet. Dies zeigt die Tragweite der geplanten Reformen.
In der vorliegenden Arbeit werden auf Basis des ersten Konsultationspapieres (von 06/1999) die Revisionsvorschläge in ihren bis dato unveränderten Grundzügen dargestellt und in den wichtigen Aspekten kritisch betrachtet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Analyse ratingabhängigen Eigenkapitalunterlegung.
Anhand eines Beispiels wird dargelegt wie sich die Eigenkapitalunterlegung eines Bankportfolios bei Anwendung interner Ratings verändern kann. Ferner wird für ein Teilportfolio auch eine Simulation durch ein Kreditrisikomodelles vorgenommen und dabei die Wirkung des Portfolioeffekts auf die Eigenkapitalunterlegung dargestellt, die bei der ratingabhängigen Kalkulation nicht möglich ist. Die Arbeit schließt mit grundsätzlichen Empfehlungen für notwendige Anpassungen im Kreditgeschäft.
Die Revision der 1988 beschlossenen und zwischenzeitlich nur im Bereich der Marktpreisrisiken modifizierten Eigenkapitalübereinkunft soll zum einen den Erfahrungen aus den Finanzkrisen der letzten Jahre Rechnung tragen. Zum anderen soll der Wandel in der Kreditwirtschaft, der sich z.B. durch die Einführung neuer Kapitalmarktinstrumente wie Kreditderivate manifestiert, berücksichtigt werden.
Der 1988 beschlossene Akkord war wegweisend und wurde in vielen Ländern, die nicht im Baseler Ausschuß vertreten sind, in die nationale Gesetzgebung übernommen. Mit dem neuen Akkord soll der wachsenden Komplexität des Bankgeschäftes durch eine Flexibilisierung und Individualisierung der Aufsichtsregeln Rechnung getragen werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde durch die Novellierung im Bereich der Marktpreisrisiken getan. Erstmals sind bankinterne Risikomodelle für die Bemessung von Marktpreisrisiken und der damit verbundenen notwendigen Eigenkapitalunterlegung zugelassen.
In diesem Rahmen ist die Revision der Eigenkaptialübereinkunft zu sehen. Die vorgeschlagenen Modifikationen sind sehr weitreichend. Der Eigenkapitalakkord erhält eine ganz neue Struktur durch die Definition von drei maßgeblichen Säulen der Eigenkapitalregelung. Diese sind:
- Mindesteigenkapitalanforderungen.
- Laufende Überprüfung der Eigenkapitalausstattung durch die Aufsichtsbehörden.
- Marktdisziplin.
Im Bereich der Mindesteigenkapitalanforderungen, auf den sich dieser Arbeit konzentriert, wird die bisherige starre Eigenkapitalunterlegung aufgebrochen und weicht einer bonitätsmäßig differenzierten Regelung, die je nach Rating eine unterschiedliche Eigenkapitalunterlegung von Krediten/Risikoaktiva vorsieht. Die ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf externe Ratings im Rahmen der bonitätsmäßig differenzierten Eigenkapitalunterlegung wurde fallen gelassen. Allerdings wird die neue Regelung erhebliche Anforderungen an bestehende Ratingverfahren stellen und einen nicht unerheblichen Umstellungsaufwand bedeuten.
Des weiteren sieht die Revision auch Veränderungen im Bereich der Kreditbesicherung, der Behandlung des gewerblichen Realkredites sowie der betrieblichen Risiken vor.
Der Basler Ausschuß hat im Laufe der Konsultationsphase ergänzende Papiere herausgegeben, die ebenfalls in die Neuregelungen mit einbezogen werden.
Mit Blick auf die Art der Veränderungen sowie deren Umfang kann zu Recht von einer der weitreichendsten Veränderungen im Bankaufsichtsbereich gesprochen werden. Der vorliegende Zeitplan sieht eine Umsetzung bis 2004 / 2005 vor. Da die Veränderung der EU-Richtlinien ebenfalls ähnliche Planungen hat, ...
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Die Revision des Baseler Eingenkapitalakkords kurz Basel II hat sich zum geflügelten Wort entwickelt. Mittlerweile hat sich auch die Bundesregierung in dieses Verfahren eingeschaltet. Dies zeigt die Tragweite der geplanten Reformen.
In der vorliegenden Arbeit werden auf Basis des ersten Konsultationspapieres (von 06/1999) die Revisionsvorschläge in ihren bis dato unveränderten Grundzügen dargestellt und in den wichtigen Aspekten kritisch betrachtet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Analyse ratingabhängigen Eigenkapitalunterlegung.
Anhand eines Beispiels wird dargelegt wie sich die Eigenkapitalunterlegung eines Bankportfolios bei Anwendung interner Ratings verändern kann. Ferner wird für ein Teilportfolio auch eine Simulation durch ein Kreditrisikomodelles vorgenommen und dabei die Wirkung des Portfolioeffekts auf die Eigenkapitalunterlegung dargestellt, die bei der ratingabhängigen Kalkulation nicht möglich ist. Die Arbeit schließt mit grundsätzlichen Empfehlungen für notwendige Anpassungen im Kreditgeschäft.
Die Revision der 1988 beschlossenen und zwischenzeitlich nur im Bereich der Marktpreisrisiken modifizierten Eigenkapitalübereinkunft soll zum einen den Erfahrungen aus den Finanzkrisen der letzten Jahre Rechnung tragen. Zum anderen soll der Wandel in der Kreditwirtschaft, der sich z.B. durch die Einführung neuer Kapitalmarktinstrumente wie Kreditderivate manifestiert, berücksichtigt werden.
Der 1988 beschlossene Akkord war wegweisend und wurde in vielen Ländern, die nicht im Baseler Ausschuß vertreten sind, in die nationale Gesetzgebung übernommen. Mit dem neuen Akkord soll der wachsenden Komplexität des Bankgeschäftes durch eine Flexibilisierung und Individualisierung der Aufsichtsregeln Rechnung getragen werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde durch die Novellierung im Bereich der Marktpreisrisiken getan. Erstmals sind bankinterne Risikomodelle für die Bemessung von Marktpreisrisiken und der damit verbundenen notwendigen Eigenkapitalunterlegung zugelassen.
In diesem Rahmen ist die Revision der Eigenkaptialübereinkunft zu sehen. Die vorgeschlagenen Modifikationen sind sehr weitreichend. Der Eigenkapitalakkord erhält eine ganz neue Struktur durch die Definition von drei maßgeblichen Säulen der Eigenkapitalregelung. Diese sind:
- Mindesteigenkapitalanforderungen.
- Laufende Überprüfung der Eigenkapitalausstattung durch die Aufsichtsbehörden.
- Marktdisziplin.
Im Bereich der Mindesteigenkapitalanforderungen, auf den sich dieser Arbeit konzentriert, wird die bisherige starre Eigenkapitalunterlegung aufgebrochen und weicht einer bonitätsmäßig differenzierten Regelung, die je nach Rating eine unterschiedliche Eigenkapitalunterlegung von Krediten/Risikoaktiva vorsieht. Die ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf externe Ratings im Rahmen der bonitätsmäßig differenzierten Eigenkapitalunterlegung wurde fallen gelassen. Allerdings wird die neue Regelung erhebliche Anforderungen an bestehende Ratingverfahren stellen und einen nicht unerheblichen Umstellungsaufwand bedeuten.
Des weiteren sieht die Revision auch Veränderungen im Bereich der Kreditbesicherung, der Behandlung des gewerblichen Realkredites sowie der betrieblichen Risiken vor.
Der Basler Ausschuß hat im Laufe der Konsultationsphase ergänzende Papiere herausgegeben, die ebenfalls in die Neuregelungen mit einbezogen werden.
Mit Blick auf die Art der Veränderungen sowie deren Umfang kann zu Recht von einer der weitreichendsten Veränderungen im Bankaufsichtsbereich gesprochen werden. Der vorliegende Zeitplan sieht eine Umsetzung bis 2004 / 2005 vor. Da die Veränderung der EU-Richtlinien ebenfalls ähnliche Planungen hat, ...
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