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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Bremen (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Ein kurzer Blick ins Internet zeigt: Es wird ein reger Handel mit GmbHMänteln betrieben. Grund hierfür ist zunächst, dass die Bedeutung der GmbH als Rechtsform zur Unternehmensführung stark zugenommen hat. Ihre Zahl hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht, wobei 95 % der in den letzten 20 Jahren neu eingetragenen 270.000 GmbH´s als Vorratsgesellschaft gegründet worden sein dürften.Die Entstehung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Bremen (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Ein kurzer Blick ins Internet zeigt: Es wird ein reger Handel mit GmbHMänteln betrieben. Grund hierfür ist zunächst, dass die Bedeutung der GmbH als Rechtsform zur Unternehmensführung stark zugenommen hat. Ihre Zahl hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht, wobei 95 % der in den letzten 20 Jahren neu eingetragenen 270.000 GmbH´s als Vorratsgesellschaft gegründet worden sein dürften.Die Entstehung und Begründung einer GmbH setzt voraus, dass sie im Handelsregister eingetragen wird. Erst dann greifen die Haftungsbeschränkungen. Für die Gründer einer GmbH ergibt sich damit die Gefahr, dass bis zur Eintragung im Handelsregister eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist. Um die damit verbundenen Risiken möglichst zu minimieren, wurde in der Praxis die Möglichkeit geschaffen, eine Vorratsgesellschaft oder einen GmbH-Mantel zu erwerben und zu verwerten. Eine solche Vorgehensweise mag aus ökonomischen Sicht durchaus sinnvoll sein; aber es stellt sich die Frage, wie die Verwertung von GmbH-Mänteln rechtlich einzuordnen ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Zuerst erfolgt eine Begriffsklärung. Dann wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Verwertung von GmbH-Mänteln grundsätzlich rechtmäßig ist. Im Anschluss daran wird behandelt, wie die Verwertung eines GmbH-Mantels rechtlich zu erfolgen hat. Schließlich wird noch der Frage nachgegangen, ob die Verwendung einer britischen Ltd. eine sinnvolle Alternative zur Verwertung eines GmbHMantels darstellt.