So wie die meisten Borsen verfügt auch die SIX Swiss Exchange über Mistrade-Regelungen, die sie unter gewissen Voraussetzungen dazu ermachtigen, ein abgeschlossenes Borsengeschaft einseitig zu stornieren und die Rückabwicklung allfallig bereits erfolgter Leistungen zu verlangen. Aufgrund der für Borsengeschafte typischen Aneinanderreihung von grundsatzlich voneinander unabhangigen Vertragen wirkt sich ein solcher Mistrade-Entscheid auf unterschiedliche vertragliche Verhaltnisse aus. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Untersuchung dieser Auswirkungen. Dabei werden in einem ersten Schritt die borsenrechtlichen Grundlagen analysiert, um die Rechtsnatur der Mistrade-Regelungen sowie des Mistrade-Entscheids zu bestimmen. In einem zweiten Schritt geht die Untersuchung der Frage nach, welche Auswirkungen ein Mistrade-Entscheid einerseits auf das vertragliche Verhaltnis zwischen dem Handelsteilnehmer und der Borse sowie andererseits auf dieses zwischen dem Handelsteilnehmer und dem Investor zeitigt.