Vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen befasst sich die Untersuchung mit den wesentlichen Fragen der Verwendung der Allgemeinverfügung als Handlungsform der Verwaltung im Bereich der Gefahrenabwehr. Wird eine Regelung als Allgemeinverfügung erlassen, obwohl sie zulässigerweise nur als Rechtsnorm hätte ergehen dürfen, führt dies zur Nichtigkeit der behördlichen Maßnahme. Ausgehend vom bisherigen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur werden deshalb Leitlinien für eine differenzierte Bestimmung des Einzelfalls aufgestellt. Maßgeblich ist dabei die Unterscheidung der Maßgaben des…mehr
Vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen befasst sich die Untersuchung mit den wesentlichen Fragen der Verwendung der Allgemeinverfügung als Handlungsform der Verwaltung im Bereich der Gefahrenabwehr. Wird eine Regelung als Allgemeinverfügung erlassen, obwohl sie zulässigerweise nur als Rechtsnorm hätte ergehen dürfen, führt dies zur Nichtigkeit der behördlichen Maßnahme. Ausgehend vom bisherigen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur werden deshalb Leitlinien für eine differenzierte Bestimmung des Einzelfalls aufgestellt. Maßgeblich ist dabei die Unterscheidung der Maßgaben des § 35 VwVfG von speziellen fachrechtlichen Vorgaben. Die häufig anzutreffende pauschale Bezugnahme auf die »Endiviensalat-Entscheidung« des Bundesverwaltungsgerichts verbietet sich dagegen. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist die Zulässigkeit der Allgemeinverfügung als Handlungsform jedenfalls im Falle der Maßgeblichkeit der Vorgaben des § 35 VwVfG abschließend zu prüfen.
Max Malchow studierte von 2011 bis 2014 Law in Context an der Technischen Universität Dresden und anschließend von 2014 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Von 2022 bis 2024 absolvierte er das Referendariat beim Kammergericht in Berlin. 2024 wurde er mit einer Arbeit aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht an der Universität Münster promoviert. Seit September 2024 ist er als Rechtsanwalt im Bereich Umwelt- und Planungsrecht tätig.
Inhaltsangabe
A. EinleitungUntersuchungsgegenstand - Gang der DarstellungB. Begriffsbestimmungen und VorfragenKategorien hoheitlicher Willensäußerung - Bedeutung der Rechtsform und des materiellen Regelungsgehalts - Die materielle Beschreibung der Maßnahme - RegelungsinhaltC. Die Konzeption des Gesetzgebers in 35 Satz 2 VwVfGDie Allgemeinverfügung als Spielart des Verwaltungsaktes - Die personenbezogene Allgemeinverfügung - Die sachbezogenen AllgemeinverfügungenD. Das Erfordernis der Abgrenzung von Einzelfallregelung und RechtsnormVerfassungsrechtliche Vorgaben für den Regelungsgegenstand behördlicher Maßnahmen - Strukturelle Unterschiede zwischen Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung - Praktische Vorteile der Allgemeinverfügung aus Sicht der Verwaltung - Rechtsfolge unzulässiger Rechtsformwahl: Rechtswidrigkeit und Rechtsverletzung der Betroffenen - Notwendigkeit von Abgrenzung und EingrenzungE. Methoden der Einzelfallbestimmung bei personenbezogenen AllgemeinverfügungenBestimmung des Einzelfalls anhand des Adressatenkreises? - Bestimmung des Einzelfalls allein anhand des geregelten Sachverhalts - Bestimmung des Einzelfalls anhand des Adressatenkreises und des geregelten Sachverhalts
A. EinleitungUntersuchungsgegenstand - Gang der DarstellungB. Begriffsbestimmungen und VorfragenKategorien hoheitlicher Willensäußerung - Bedeutung der Rechtsform und des materiellen Regelungsgehalts - Die materielle Beschreibung der Maßnahme - RegelungsinhaltC. Die Konzeption des Gesetzgebers in 35 Satz 2 VwVfGDie Allgemeinverfügung als Spielart des Verwaltungsaktes - Die personenbezogene Allgemeinverfügung - Die sachbezogenen AllgemeinverfügungenD. Das Erfordernis der Abgrenzung von Einzelfallregelung und RechtsnormVerfassungsrechtliche Vorgaben für den Regelungsgegenstand behördlicher Maßnahmen - Strukturelle Unterschiede zwischen Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung - Praktische Vorteile der Allgemeinverfügung aus Sicht der Verwaltung - Rechtsfolge unzulässiger Rechtsformwahl: Rechtswidrigkeit und Rechtsverletzung der Betroffenen - Notwendigkeit von Abgrenzung und EingrenzungE. Methoden der Einzelfallbestimmung bei personenbezogenen AllgemeinverfügungenBestimmung des Einzelfalls anhand des Adressatenkreises? - Bestimmung des Einzelfalls allein anhand des geregelten Sachverhalts - Bestimmung des Einzelfalls anhand des Adressatenkreises und des geregelten Sachverhalts
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