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Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit der Aufsichtsrat oder ein von ihm eingesetzter Ausschuss für die Erfüllung der Ad-hoc-Publizitätspflicht bzw. die Entscheidung über den Aufschub der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 4 MAR zuständig ist. Zu diesem Zweck untersucht der Autor zunächst, unter welchen Voraussetzungen die Emittentin ad-hoc-pflichtig wird, insbesondere ob die Veröffentlichungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 MAR die Kenntnis der Emittentin von einer Insiderinformation voraussetzt und ob das von der deutschen Literatur und Rechtsprechung entwickelte…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit der Aufsichtsrat oder ein von ihm eingesetzter Ausschuss für die Erfüllung der Ad-hoc-Publizitätspflicht bzw. die Entscheidung über den Aufschub der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 4 MAR zuständig ist. Zu diesem Zweck untersucht der Autor zunächst, unter welchen Voraussetzungen die Emittentin ad-hoc-pflichtig wird, insbesondere ob die Veröffentlichungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 MAR die Kenntnis der Emittentin von einer Insiderinformation voraussetzt und ob das von der deutschen Literatur und Rechtsprechung entwickelte Konzept der Wissenszurechnung auch im Kontext der europarechtlich fundierten MAR Anwendung finden kann. Ferner beleuchtet er die organschaftliche Zuständigkeit des Aufsichtsrats für den Aufschub von Ad-hoc-Mitteilungen im Wege einer Annexkompetenz. Abschließend wird erörtert, inwiefern sich die Frage einer Selbstbefreiungszuständigkeit im Konzern und im Verwaltungsrat einer Societas Europaea stellen.
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Autorenporträt
Max Malte Suchsland studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Université de Montpellier. Für seine von Prof. Dr. Klaus Ulrich Schmolke LL.M. (NYU) betreute Dissertation promovierte ihn die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen im Jahre 2021 zum Dr. jur. Promotionsbegleitend war Herr Suchsland in einer führenden internationalen Wirtschaftssozietät in Düsseldorf im Bereich Kapitalmarktrecht (ECM) tätig. Seit Juni 2020 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Düsseldorf.