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Der Europäischen Union ist es untersagt, eigene Regelungen zum Koalitions- und Streikrecht zu erlassen. Dennoch kann sich der nationale Tarifvertrag den Einflüssen der Grundfreiheiten nicht entziehen. Außerdem etabliert Art. 28 GRC erstmals ein eigenes Unionsgrundrecht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen und schließt ein Defizit im tarifrechtlichen Grundrechtsschutz. Diese Arbeit untersucht die aus Art. 28 GRC resultierenden Herausforderungen im nationalen Tarifrecht. Ausgehend vom bisherigen Ansatz zum Ausgleich von Grundfreiheiten und Grundrechten im Rahmen nationaler…mehr

Produktbeschreibung
Der Europäischen Union ist es untersagt, eigene Regelungen zum Koalitions- und Streikrecht zu erlassen. Dennoch kann sich der nationale Tarifvertrag den Einflüssen der Grundfreiheiten nicht entziehen. Außerdem etabliert Art. 28 GRC erstmals ein eigenes Unionsgrundrecht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen und schließt ein Defizit im tarifrechtlichen Grundrechtsschutz. Diese Arbeit untersucht die aus Art. 28 GRC resultierenden Herausforderungen im nationalen Tarifrecht. Ausgehend vom bisherigen Ansatz zum Ausgleich von Grundfreiheiten und Grundrechten im Rahmen nationaler Sachverhalte mit Tarifbezug werden Lösungsvorschläge zu einem kompetenzgerechten Ausgleich der widerstreitenden Interessen unterbreitet. Dabei wird auch die Bedeutung der EMRK für das Koalitions- und Streikrecht in den Blick genommen.
Autorenporträt
Maximilian Federhofer, geboren in Neumarkt in der Oberpfalz, studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Brüssel. Während seines Studienaufenthalts in Brüssel und Straßburg war er zugleich am Europäischen Parlament tätig. Von 2010 bis 2013 war der Autor am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand beschäftigt.