Stromspeicherung gilt als idealer Baustein zur Flexibilisierung des Energiesystems und gewinnt stetig an Bedeutung. Gleichzeitig sind sowohl der regulatorische Rahmen für multifunktionale Stromspeicher als auch ihre Position innerhalb der Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft ungeklärt. Die Arbeit geht der Frage nach, ob sich Netzbetreiber an Stromspeichergesellschaften beteiligen dürfen oder sich aus europäischen und nationalen Vorgaben Beteiligungsgrenzen oder gar Beteiligungsverbote ergeben. Struktur und Aufgaben von Netzbetrieb und Stromspeicherung werden dafür rechtlich und ökonomisch dargestellt, anschließend Beteiligungsmodelle anhand von Netzentgeltregulierung, Versorgungssicherheit und Entflechtungsrecht bewertet. Es folgt eine Prüfung der Vereinbarkeit von Beteiligungsverboten und Beteiligungsgrenzen mit dem Verfassungsrecht und EU-Grundrechten. Zuletzt wird ein konkreter Vorschlag zur Weiterentwicklung des geltenden Rechtsrahmens formuliert.
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