Elementare Pfeiler der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland stellen die Streitkräfte dar. Deren Einsatzbefugnisse ergeben sich sowohl aus dem Begriff der Verteidigung als auch aus den flankierenden Normen der Folgeabsätze des Art. 87a GG und des Art. 35 GG. Doch wie verhalten sich die Einsatzbefugnisse zueinander? Und welche Stelle entscheidet über Vorliegen der Merkmale einer jeweiligen Einsatzbefugnis? Insbesondere das systematische Verhältnis der Einsatzbefugnisse zueinander, wie auch der einzelnen Tatbestandsmerkmale zueinander, wird beleuchtet. Hierdurch wird ein Gesamtüberblick über die Wehrverfassung geschaffen, der sich nicht nur auf eine einzelne Einsatzbefugnis begrenzt, sondern das Gesamtsystem der Einsatzbefugnisse in ihrer Struktur darstellt. Zusätzlich werden die korrespondierenden Entscheidungskompetenzen und deren Verhältnis zueinander berücksichtigt.
»Insgesamt hat Orthmann eine anspruchsvolle und in Methodik und Darstellung sehr tiefgehende Analyse der Wehrverfassung vorgelegt. Wer sich mit den Einzelfragen der Einsatzbefugnisse der Streitkräfte näher beschäftigen möchte, findet dort reichhaltiges Material.« Ulrich Lucks, in: Bundeswehrverwaltung, 6/2023