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In der Zeit vom Ende des Zweiten Weltkriegs am 8.5.1945 bis zum politischen und wirtschaftlichen Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland am 1.1.1957 und am 6.7.1959 war das Saarland auf das Bestreben Frankreichs hin aus dem deutschen Staatsverband gelöst und wirtschaftlich wie außen- und verteidigungspolitisch an Frankreich angegliedert. Dies nimmt die Untersuchung zum Anlass, die Frage nach den finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen im Saarland während dieser Zeit aufzuwerfen und zu beantworten. Im Mittelpunkt der Arbeit steht neben dem Haushaltsverfassungsrecht das…mehr

Produktbeschreibung
In der Zeit vom Ende des Zweiten Weltkriegs am 8.5.1945 bis zum politischen und wirtschaftlichen Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland am 1.1.1957 und am 6.7.1959 war das Saarland auf das Bestreben Frankreichs hin aus dem deutschen Staatsverband gelöst und wirtschaftlich wie außen- und verteidigungspolitisch an Frankreich angegliedert. Dies nimmt die Untersuchung zum Anlass, die Frage nach den finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen im Saarland während dieser Zeit aufzuwerfen und zu beantworten. Im Mittelpunkt der Arbeit steht neben dem Haushaltsverfassungsrecht das Steuerverfassungsrecht. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Umsatzsteuer und den besonderen Verbrauchsteuern, die im Saarland weitgehend »französisiert« und nach einem bevölkerungszahlabhängigen Schlüssel zwischen dem Saarland und Frankreich verteilt wurden. Ausgehend davon hebt die Arbeit überdies die Parallelen dieser französisch-saarländischen Wirtschaftsunion zur europäischen Integration hervor.
Autorenporträt
Maximilian Steinhauer studierte von 2013 bis 2019 Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes. Anschließend war er ebendort promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht von Prof. Dr. Christoph Gröpl tätig. Seit April 2022 absolviert er seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Karlsruhe (Stammdienststelle: Landgericht Freiburg i. Br.).