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Grundrechtsrelevante Umweltschädigungen gehen oft von privaten Akteuren aus. Die Grundrechte nur als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen, würde in diesen Fällen zu kurz greifen. Die Staatszielbestimmung des Art. 20a GG ist mangels subjektiv-rechtlicher Ausgestaltung für den Rechtsschutz von begrenztem Nutzen. Die Grundrechte in ihrer Wirkung als Schutzpflichten spielen deshalb im Umweltrecht eine herausgehobene Rolle.
Die Umweltschutzgehalte des Grundgesetzes werden von Grund auf untersucht: Die Darstellung erstreckt sich auf die historische Entwicklung der
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Produktbeschreibung
Grundrechtsrelevante Umweltschädigungen gehen oft von privaten Akteuren aus. Die Grundrechte nur als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen, würde in diesen Fällen zu kurz greifen. Die Staatszielbestimmung des Art. 20a GG ist mangels subjektiv-rechtlicher Ausgestaltung für den Rechtsschutz von begrenztem Nutzen. Die Grundrechte in ihrer Wirkung als Schutzpflichten spielen deshalb im Umweltrecht eine herausgehobene Rolle.

Die Umweltschutzgehalte des Grundgesetzes werden von Grund auf untersucht: Die Darstellung erstreckt sich auf die historische Entwicklung der Umweltschutzpflichten in der Rechtsprechung des BVerfG, ihre Begründungsansätze, ihren Schutzbereich, ihre Voraussetzungen und Wirkungen. Für die Praxis von besonderem Interesse ist die Beschäftigung mit der Durchsetzung vor Fach- und Verfassungsgerichten gegenüber Legislative wie auch Exekutive. Zudem wird die Fortschreibung der grundrechtlichen Umweltschutzpflichten durch den Klimabeschluss des BVerfG gewürdigt und eingeordnet.
Autorenporträt
Maximilian Weinrich studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Groningen (NL) mit dem Schwerpunkt Öffentliches Recht. Einen einjährigen Auslandsaufenthalt in den Niederlanden widmete er der Vertiefung im europäischen und internationalen Umweltrecht. Im Jahr 2016 schloss er die erste juristische Staatsprüfung sowie das Begleitstudium 'Europäisches Recht' ab. Im Jahr 2021 erfolgte die Promotion mit einer Arbeit zum Umweltverfassungsrecht bei Prof. Dr. Ralf Brinktrine in Würzburg, wo er auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist. Im Jahr 2022 legte er die zweite juristischen Staatsprüfung in Kassel ab.
Rezensionen
»Die Arbeit ist lehrreich und aus der Perspektive des Umweltschutzes für die Rechtspraxis von großem Interesse. [...] Auf diese Zusammenhänge hingewiesen zu haben, ist ein großes Verdienst der vorliegenden Arbeit. Sie gehört deshalb in den Bücherschrank eines jeden, der sich ernsthaft mit Konzepten auseinandersetzt, die in der Lage sind, umweltschädigende Einflüsse durch Verfassungsrecht zurückzudrängen.« Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: EWeRK, 1/2023