Klimaschutz muss über nationale Maßnahmen erreicht werden. Doch sind Mitgliedstaaten der WTO dabei in der Wahl ihrer Maßnahmen nicht frei. Eine große Zahl der derzeitigen und zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen hat Konsequenzen für den grenzüberschreitenden Handel. Daher sind derartige Maßnahmen an den Vorgaben des WTO-Rechts zu messen. Bei der Untersuchung des WTO-Rechts unter diesem Aspekt gelangt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die bereits vorhandenen Regelungsinstrumente ausreichen, einen angemessen Ausgleich zwischen Handelsliberalisierung und Klimaschutz zu schaffen. Daneben kann das WTO-Recht in begrenztem Umfang auch als Katalysator für Klimaschutz eingesetzt werden. Dies ist vor allem im Rahmen der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer möglich.