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Die Umweltfreundlichkeit von Unternehmen ist bei Verbrauchern stark in den Fokus gerückt. Daher wird sehr viel mit diesem Teil der Corporate Social Responsibility, der unternehmerischen Umweltverantwortung, geworben. Unternehmen kommen dabei teilweise in einen Konflikt mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ob darüber hinaus auch bereits umweltschädliches Verhalten an sich als unlauter anzusehen ist, ist weitgehend ungeklärt.
Die Arbeit untersucht diese beiden Berührungspunkte zwischen der Verantwortung von Unternehmen für den Schutz der Umwelt und dem Lauterkeitsrecht und
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Produktbeschreibung
Die Umweltfreundlichkeit von Unternehmen ist bei Verbrauchern stark in den Fokus gerückt. Daher wird sehr viel mit diesem Teil der Corporate Social Responsibility, der unternehmerischen Umweltverantwortung, geworben. Unternehmen kommen dabei teilweise in einen Konflikt mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ob darüber hinaus auch bereits umweltschädliches Verhalten an sich als unlauter anzusehen ist, ist weitgehend ungeklärt.

Die Arbeit untersucht diese beiden Berührungspunkte zwischen der Verantwortung von Unternehmen für den Schutz der Umwelt und dem Lauterkeitsrecht und arbeitet die genauen Auswirkungen des UWG in diesem Bereich heraus. Sie betrachtet die aktuellen Formen der Umweltwerbung sowie des dabei vorkommenden Greenwashings mancher Unternehmen und analysiert, welche Grenze das Lauterkeitsrecht dem setzt. Im Fokus stehen dabei die Fragen, ob und inwieweit es durch die Werbung mit der eigenen Umweltverantwortung zu Irreführungen kommt und welcheweitergehenden Informationspflichten dadurch gegenüber dem Verbraucher entstehen.

Die Autorin setzt sich außerdem mit der Frage auseinander, ob das UWG darüber hinaus auch dafür verwendet werden kann, die Einhaltung bestimmter Umweltstandards durchzusetzen. Dies läuft auf die Frage hinaus, ob umweltschädliches Verhalten von Unternehmen unlauter im Sinne des UWG ist. Zwar gehört der Umweltschutz nicht zu den Schutzzwecken des UWG. Dadurch, dass sich die Ausbeutung der Umwelt jedoch auch auf die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs auswirkt, kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass auf der Grundlage der lauterkeitsrechtlichen Generalklausel umweltschädliches Verhalten grundsätzlich den Tatbestand der Unlauterkeit erfüllt. Dies kann allerdings nur gelten, soweit hinreichend klar erkennbar ist, welche Anforderungen bestehen, es also beispielsweise einen Branchenstandard an ökologischen Selbstverpflichtungen gibt, an dem sich die Unternehmen hinsichtlich der an sie gestellten Erwartungen orientieren können.

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