Unfallflucht (
142 StGB) ist egoistisch, gemein und gesellschaftsschädigend, aber ist das Verhalten strafbar? Die sogenannten Besonderheiten des Straßenverkehrs scheinen die Notwendigkeit der Strafbarkeit zu legitimieren. Eine genaue und sachliche Untersuchung der - scheinbaren - Begründung offenbart jedoch deren emotionsbehaftete Widersprüchlichkeit und Unhaltbarkeit gemessen an elementaren (straf)rechtlichen Prinzipien.
142 StGB) ist egoistisch, gemein und gesellschaftsschädigend, aber ist das Verhalten strafbar? Die sogenannten Besonderheiten des Straßenverkehrs scheinen die Notwendigkeit der Strafbarkeit zu legitimieren. Eine genaue und sachliche Untersuchung der - scheinbaren - Begründung offenbart jedoch deren emotionsbehaftete Widersprüchlichkeit und Unhaltbarkeit gemessen an elementaren (straf)rechtlichen Prinzipien.