Gegenstand dieses Buches ist die erstmalige Normierung der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen im Strafgesetzbuch. Anknüpfend an die historischen Grundlagen des Rechts am eigenen Bild, wie es in den §§ 22 ff. KUG festgeschrieben wurde, geht der Autor Maik Röhl zunächst der Frage nach, ob es für einen wirksamen Bildnisschutz einer Neuregelung im Strafgesetzbuch überhaupt bedurfte. Im Anschluss daran setzt er sich kritisch mit der bisherigen Rechtslage zum strafrechtlichen Bildnisschutz auseinander, geht dann auf die neu geschaffene Norm in ihren verschiedenen Handlungsalternativen, ihre spezifischen Tatbestandsmerkmale, ihre systematische Stellung im Strafgesetzbuch und ihr Verhältnis zum KUG ein und überprüft sie zuletzt verfassungsrechtlich. Auf diese Weise entsteht ein detailreiches Bild der neuen rechtlichen Situation und deren Auswirkungen auf die Praxis unter Berücksichtigung des dahinter stehenden Zielkonflikts des Gesetzgebers. Dieses Buch richtet sich an Rechtswissenschaftler, Rechtsanwälte und Justiz, sowie an Medienunternehmen und deren Mitarbeiter, für die der strafrechtliche Bildnisschutz von besonderem Interesse ist.