Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Universität Hamburg (Institut für Internationales Steuerrecht), 70 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Rentensystem hat in den Jahren von 2000 bis 2005 nachhaltige
Veränderungen erfahren, die zu einem grundlegenden Systemwechsel in der
Altersvorsorge und der Besteuerung von Altersleistungen führten. Insbesondere die Erkenntnis, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr für eine angemessene Versorgung im Alter ausreichen werden, hat zu maßgeblichen Veränderungen in der Rentenpolitik geführt. Die Einführung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) und der Basisrente (Rürup-Rente) kann dabei neben der stärkeren Betonung der Kapitaldeckung der Altersvorsorge als entscheidende Neuerung betrachtet werden. Daneben wurde die betriebliche Altersversorgung als Zusatzversorgung um einen Durchführungsweg erweitert und im Rahmen derEntgeltumwandlung der Beiträge zu Vorsorgeträgern eine verstärkte steuerliche Förderung vorgenommen. Der Einfluss dieser Reformen im Rentensystem auf das Vorsorgeverhalten des Bürgers hat dabei in den letzten Jahren zugenommen, so dass die neuen Vorsorgeformen einen immer größeren Teil der Altersvorsorgeaufwendungen eines Berufstätigen und der daraus folgenden Altersleistungen eines Rentners ausmachen. Änderungen im Vorsorgeverhalten der Beteiligten haben auch Auswirkungen auf die Ermittlung der Unterhaltsansprüche im Unterhaltsrecht, da deren Höhe auf der Grundlage des verfügbaren Nettoeinkommens sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten beruht. Da das zur Zeit geltende Unterhaltsrecht demgegenüber selbst nach der Reform des Unterhaltsrechts ab 01.01.2008 keine expliziten gesetzlichen
Regelungen zur Berücksichtigung der Aufwendungen zur steuerlich geförderten
Altersvorsorge bei der Bestimmung des Unterhaltsanspruchs enthält und
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Veränderungen erfahren, die zu einem grundlegenden Systemwechsel in der
Altersvorsorge und der Besteuerung von Altersleistungen führten. Insbesondere die Erkenntnis, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr für eine angemessene Versorgung im Alter ausreichen werden, hat zu maßgeblichen Veränderungen in der Rentenpolitik geführt. Die Einführung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) und der Basisrente (Rürup-Rente) kann dabei neben der stärkeren Betonung der Kapitaldeckung der Altersvorsorge als entscheidende Neuerung betrachtet werden. Daneben wurde die betriebliche Altersversorgung als Zusatzversorgung um einen Durchführungsweg erweitert und im Rahmen derEntgeltumwandlung der Beiträge zu Vorsorgeträgern eine verstärkte steuerliche Förderung vorgenommen. Der Einfluss dieser Reformen im Rentensystem auf das Vorsorgeverhalten des Bürgers hat dabei in den letzten Jahren zugenommen, so dass die neuen Vorsorgeformen einen immer größeren Teil der Altersvorsorgeaufwendungen eines Berufstätigen und der daraus folgenden Altersleistungen eines Rentners ausmachen. Änderungen im Vorsorgeverhalten der Beteiligten haben auch Auswirkungen auf die Ermittlung der Unterhaltsansprüche im Unterhaltsrecht, da deren Höhe auf der Grundlage des verfügbaren Nettoeinkommens sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten beruht. Da das zur Zeit geltende Unterhaltsrecht demgegenüber selbst nach der Reform des Unterhaltsrechts ab 01.01.2008 keine expliziten gesetzlichen
Regelungen zur Berücksichtigung der Aufwendungen zur steuerlich geförderten
Altersvorsorge bei der Bestimmung des Unterhaltsanspruchs enthält und
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