Das LkSG verpflichtet bestimmte Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 zur Wahrung angemessener Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Daneben bestehen bereits seit geraumer Zeit zahlreiche freiwillige Initiativen zur Umsetzung entsprechender Sorgfaltspflichten. Ihren Ursprung haben beide Konzepte in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Offen ist daher, welche Bedeutung freiwillige Initiativen, namentlich sogenannte Multistakeholder-Initiativen, im Rahmen des LkSG haben bzw. haben könnten. Am Beispiel einer Multistakeholder-Initiative aus der Textilbranche identifiziert der Autor Gemeinsamkeiten zwischen LkSG und freiwilligen Initiativen und sucht nach Möglichkeiten einer Verknüpfung beider Ansätze.