Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Gesundheit - Sport - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Sport findet im Grundgesetz an keiner Stelle Erwähnung. Das Grundgesetz als die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Resultat der Entscheidungen und Verständigungen politischer Kräfte. Änderungen und Anpassungen der Verfassung sind daher Gegenstand der Verfassungspolitik. Deren Ziel besteht in der Verbesserung der Verfassung. Ein Bedürfnis dafür besteht aber nur, soweit der Regelungsgehalt nicht schon in anderen Verfassungsbestimmungen zur Geltung kommt. Die Diskussion einer Aufnahme des Sports muss ihren Ausgangspunkt daher darin finden, inwieweit der Sport bereits in die verfassungsmäßige Ordnung eingebunden ist und ob diese eine Regelungslücke lässt, welche der Ausfüllung bedarf. Es ist sodann zu erörtern, welche Form der Aufnahme des Sports in die Verfassung dessen gegenwärtiger Bedeutung gerecht wird und zugleich mit der Konzeption des Grundgesetzes vereinbar ist.
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