Produktdetails
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-13: 9783448100136
- ISBN-10: 3448100137
- Artikelnr.: 26168264
BUNDESURLAUBSGESETZ Praxiskommentar zum BUrlG und zu angrenzenden Vorschriften mit Gestaltungshinweisen und Beispielen Herausgeben von Manfred Arnold und Christoph Tillmanns, Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 2. Auflage 2010, ISBN: 978-3-448-10013-6, 750 Seiten mit CD-ROM, € 69,00 "Wenn heute eine Kommentierung des Urlaubsrechts erscheint, dann muss auch die Einbettung des deutschen in das internationale Recht dargestellt werden. Sonst haben die Erläuterungen nur eine sehr geringe Halbwertzeit. Diesen, den beschränkten traditionellen Horizont sprengenden Blick haben auch die Autoren der zweiten Auflage des BUrlG-Kommentars von Arnold/Tilmanns.
Aus dieser Perspektive gelingt es der Autorin Zimmermann in der Kommentierung unter § 1 BUrlG Rz. 5-10, 57-60 kurz und prägnant darzustellen, wie die Urlaubsrechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen durch Vorabentscheidungen des EuGH zur Auslegung von Art. 7 Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG in Bewegung geraten ist: Das deutsche Urlaubsrecht wurde durch die verbindliche Vorabentscheidung des EuGH vom 20.1.2009 in der Sache Schultz-Hoff in zwei in ständiger Rechtsprechung seit 1982 aufgestellten dogmatischen Grundsätzen getroffen, wonach zum einen der Urlaubsanspruch spätestens nach Ablauf der Übertragungsfrist auch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verfällt und zum anderen die Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs bei Krankheit die Widerherstellung der Arbeitsfähigkeit spätestens vor Ablauf der Übertragungsdauer voraussetzt.
Arnold zeichnet in seiner Kommentierung zu § 7 BUrlG Rz. 145 ff prägnant die in Befolgung der Vorabentscheidung ergangenen Reformurteile des Bundesarbeitsgerichts nach: Er schildert anschaulich mit vielen Beispielen die praktischen Auswirkungen dieser Rechtsprechungsänderungen und verweist auf die noch offenen Baustellen.
Die Aktualität der Kommentierung zeigt sich auch bei der Bearbeitung des § 3 BUrlG. Dort hat Rambach bereits die Vorabentscheidung des EuGH vom 22.4.2010 in der österreichischen Sache "Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols gegen Land Tirol" berücksichtigt.
Alles in Allem: Die Neuauflage des BUrlG-Kommentars von Arnold/Tillmanns orientiert auf der Höhe der Zeit umfassend über die Wirkkräfte des Urlaubsrechts. Sie verliert sich dennoch nicht im Gestrüpp der abstrakten Dogmatik, sondern bietet für alle Spezialfragen der personalrechtlichen Praxis und der anwaltlichen Beratung eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Sämtliche Autoren verdeutlichen mit zahlreichen Beispielen und Hinweisen die Auslegung und Anwendung der urlaubsrechtlichen Vorschriften sowie der auf diesem Rechtsgebiet besonders wichtigen richterrechtlichen Rechtssätze. Eine schöne Zugabe: Der komplette Kommentartext zum BUrlG und den sonstigen Urlaubsbestimmungen ist mit allen zitierten Entscheidungen auf der dem Buch beigefügten CD-ROM aufrufbar. Dieser Kommentar ist für den Praktiker unverzichtbar. Empfehlung: Kaufen!"
Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am BAG, Erfurt NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht)
Aus dieser Perspektive gelingt es der Autorin Zimmermann in der Kommentierung unter § 1 BUrlG Rz. 5-10, 57-60 kurz und prägnant darzustellen, wie die Urlaubsrechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen durch Vorabentscheidungen des EuGH zur Auslegung von Art. 7 Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG in Bewegung geraten ist: Das deutsche Urlaubsrecht wurde durch die verbindliche Vorabentscheidung des EuGH vom 20.1.2009 in der Sache Schultz-Hoff in zwei in ständiger Rechtsprechung seit 1982 aufgestellten dogmatischen Grundsätzen getroffen, wonach zum einen der Urlaubsanspruch spätestens nach Ablauf der Übertragungsfrist auch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verfällt und zum anderen die Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs bei Krankheit die Widerherstellung der Arbeitsfähigkeit spätestens vor Ablauf der Übertragungsdauer voraussetzt.
Arnold zeichnet in seiner Kommentierung zu § 7 BUrlG Rz. 145 ff prägnant die in Befolgung der Vorabentscheidung ergangenen Reformurteile des Bundesarbeitsgerichts nach: Er schildert anschaulich mit vielen Beispielen die praktischen Auswirkungen dieser Rechtsprechungsänderungen und verweist auf die noch offenen Baustellen.
Die Aktualität der Kommentierung zeigt sich auch bei der Bearbeitung des § 3 BUrlG. Dort hat Rambach bereits die Vorabentscheidung des EuGH vom 22.4.2010 in der österreichischen Sache "Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols gegen Land Tirol" berücksichtigt.
Alles in Allem: Die Neuauflage des BUrlG-Kommentars von Arnold/Tillmanns orientiert auf der Höhe der Zeit umfassend über die Wirkkräfte des Urlaubsrechts. Sie verliert sich dennoch nicht im Gestrüpp der abstrakten Dogmatik, sondern bietet für alle Spezialfragen der personalrechtlichen Praxis und der anwaltlichen Beratung eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Sämtliche Autoren verdeutlichen mit zahlreichen Beispielen und Hinweisen die Auslegung und Anwendung der urlaubsrechtlichen Vorschriften sowie der auf diesem Rechtsgebiet besonders wichtigen richterrechtlichen Rechtssätze. Eine schöne Zugabe: Der komplette Kommentartext zum BUrlG und den sonstigen Urlaubsbestimmungen ist mit allen zitierten Entscheidungen auf der dem Buch beigefügten CD-ROM aufrufbar. Dieser Kommentar ist für den Praktiker unverzichtbar. Empfehlung: Kaufen!"
Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am BAG, Erfurt NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht)