Am 23. Februar 2025 wurde nach bayerischem Vorbild abgestimmt: Eine Partei verliert ihre Direktmandate, wenn diese gegenüber den Listenplätzen in der Überzahl sind. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht eine »weiß-blaue« Sperrklausel untersagt. Die Verschonung durch die Grundmandatsregel ist geblieben, dass die Sperre bei drei Direktmandaten entfällt. Die Bayern stört das Urteil nicht: Sie halten sich nicht daran. Nach den drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen mussten die Koalitionsverhandlungen bereits in den Nebelschwaden abgehalten werden, die aus der Zeit der…mehr
Am 23. Februar 2025 wurde nach bayerischem Vorbild abgestimmt: Eine Partei verliert ihre Direktmandate, wenn diese gegenüber den Listenplätzen in der Überzahl sind. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht eine »weiß-blaue« Sperrklausel untersagt. Die Verschonung durch die Grundmandatsregel ist geblieben, dass die Sperre bei drei Direktmandaten entfällt. Die Bayern stört das Urteil nicht: Sie halten sich nicht daran. Nach den drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen mussten die Koalitionsverhandlungen bereits in den Nebelschwaden abgehalten werden, die aus der Zeit der Weimarer Republik herüberwehen. Die Verschonung durch die Grundmandatsregel ist geblieben, dass die Sperre bei drei Direktmandaten entfällt. Die Bayern stört das Urteil nicht: Sie halten sich nicht daran. Nach den drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen mussten die Koalitionsverhandlungen bereits in den Nebelschwaden abgehalten werden, die aus der Zeit der Weimarer Republik herüberwehen. Es musste in Anarchie enden, wenn eine »Ampel« zur gleichen Zeit rot, grün und gelb aufleuchtet. Die nächste Wahl findet 2029 statt. Und es zeichnet sich nicht ab, dass man sich auf ein salomonisches Wahlrecht einigen kann. Was tut das Verfassungsgericht? Es ist nicht dazu bereit, den »gordischen Knoten« mit dem Schwert der Justiz zu durchtrennen. Deshalb stellt sich die Frage: Schafft sich 2033 die Demokratie ab?Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Dr. rer. pol. Manfred C. Hettlage, Zeitungsredakteur; geb. 2. Februar 1938; Königsberg/Ostpreußen; röm.-kath.; verh.; drei Kinder; Abitur in München; Studium der Philosophie und Nationalökonomie in München und Fribourg/Suisse; Promotion (magna cum); 1967 kaufmännischer Angestellter; Geschäftsführer in verschiedenen Firmen des Einzelhandels; 1974 Sekretär der Unternehmensrechts-Kommission im Konrad-Adenauer-Haus der CDU (Bonn) unter Generalsekretär Prof. Kurt H. Biedenkopf; 1978 persönlicher Referent im Büro des CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß; 1980 geschäftsführender Referent für den Bereich Mittelstand, Wirtschaft und Finanzen; ab 1981 Wirtschaftsredakteur der Wochenzeitung 'Bayernkurier'. 1998 und 2002 Kandidatur für den Deutschen Bundestag. Ab 2003 freier Publizist mit zahlreichen Veröffentlichungen in rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriften. Schwerpunkte: Bundesbank, Gewerkschaften, Betriebsverfassung, Streikrecht, Russland und seit 2010 Wahlrecht.
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