Die vorliegende Abfassung beschäftigt sich mit den Neuerungen des österreichischen Lauterkeitsrechtes der letzten Jahre, ausgehend von der Novellierung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Jahre 2007, welche wiederum auf den Vorgaben des Gemeinschaftsgesetzgebers und dessen im Jahre 2005 erlassenen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken beruht. Der Einzug des Europarechts in das nationale Lauterkeitsrecht führte zu wesentlichen Änderungen in eben diesem, wobei dieser Prozess durch die erst kürzlich ergangene Rechtsprechung noch nicht abgeschlossen scheint.