Um deutsche Unternehmen bei ihrem Schritt in risikoreiche Auslandsmärkte wie die der Region Afrika zu unterstützen, hat die Bundesrepublik Deutschland die Instrumente der Auslandsgeschäftsabsicherung geschaffen - die Exportkreditgarantien, die Garantien für Ungebundene Finanzkredite und die Investitionsgarantien. Bisher werden die drei Bundesgarantien überwiegend für Geschäfte mit ausländischen Schuldnern in asiatischen und europäischen Schwellen- und Entwicklungsländern in Anspruch genommen. Im Hinblick auf die geringe Nachfrage nach den Instrumenten für Geschäfte mit Vertragspartnern in Afrika untersucht die Arbeit, aufbauend auf einer durchgeführten Unternehmensumfrage sowie Experteninterviews, verschiedene Ansätze zur Optimierung des Förderinstrumentariums.