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Marcel Gade vergleicht die AGB-Vorschriften des BGB und des UN-Kaufrechts (CISG) mit denen der nichtstaatlichen Regelwerke der UNIDROIT-Principles (PICC), Principles of European Contract Law (PECL), dem Draft Common Frame of Reference (DCFR) sowie dem von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht und seinem »Vorentwurf«, der Machbarkeitsstudie zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts.
Zu Beginn untersucht er nach einem kurzen Überblick über die historischen Grundlagen der AGB-Verwendung und über die Entstehungsgeschichte der jeweiligen
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Produktbeschreibung
Marcel Gade vergleicht die AGB-Vorschriften des BGB und des UN-Kaufrechts (CISG) mit denen der nichtstaatlichen Regelwerke der UNIDROIT-Principles (PICC), Principles of European Contract Law (PECL), dem Draft Common Frame of Reference (DCFR) sowie dem von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht und seinem »Vorentwurf«, der Machbarkeitsstudie zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts.

Zu Beginn untersucht er nach einem kurzen Überblick über die historischen Grundlagen der AGB-Verwendung und über die Entstehungsgeschichte der jeweiligen Regelwerke deren Anwendungsbereiche und die für die Kontrollvorschriften maßgeblichen AGB-Begriffe. Im Anschluss widmet er sich der Einbeziehung von AGB und erläutert die ausdrücklich normierten bzw. von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Anforderungen der einzelnen Regelwerke hierfür. Im letzten Teil der Arbeit behandelt er schließlich die inhaltliche Kontrolle von AGB.

Marcel Gade kommt zu dem Ergebnis, dass der GEK-Vorschlag entgegen einiger Befürchtungen im Schrifttum durchaus das Schutzniveau des deutschen Rechts erreicht, gleichwohl hinsichtlich seiner sprachlichen Abfassung und Systematik in verschiedener Hinsicht kritikwürdig ist.
Autorenporträt
Marcel Gade studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach dem ersten Staatsexamen 2011 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Urs Peter Gruber in Mainz und war 2012 im Zuge der Erasmus Teaching Staff Mobility als Dozent an der University of Helsinki tätig. Seine Promotion schloss er im Dezember 2013 ab. Das Referendariat absolvierte er von 2013 bis 2015 im Bezirk des OLG Koblenz und verbrachte im Anschluss ein Jahr an der Columbia Law School in New York. Seit 2016 ist er als Rechtsanwalt im Bereich Dispute Resolution in einer internationalen Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main tätig.
Rezensionen
"Die Mainzer Dissertation deckt ein weites Feld ab und betritt methodisch durchaus Neuland mit einem Text- (nicht: Rechts-!) Vergleich von verschiedenen Regelwerken und 'soft law' in einem geradezu klassischen zivilrechtlichen Bereich, nämlich der AGB-Kontrolle. [...] Im b2b-Bereich bleibt die Diskussion dagegen weitgehend offen, und hier ist die Vergleichsstudie des Verfassers sicherlich von großem Wert, obwohl offenbar der rechtspolitische Aktionsbedarf jedenfalls auf EU-Ebene vermutlich eher als gering einzuschätzen ist - trotz der vielen Initiativen, 'Principles', Projekte usw. Ob man mit dem GEK-Entwurf eine selbstreferentielle Lösung gefunden hat, in dem der stärkere Vertragspartner sich durch dessen Verwendung gleichsam freiwillig den Kontrollmaßstäben stellt, die er normalerweise vermeidet, bleibt ein Paradoxon, das auch der Verfasser nciht lösen kann - was aber sicherlich nicht die Aufgabe der sonst verdienstvollen Monographie war! " Norbert Reich, in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Bd. 79, 3/2015