Marcel Gade vergleicht die AGB-Vorschriften des BGB und des UN-Kaufrechts (CISG) mit denen der nichtstaatlichen Regelwerke der UNIDROIT-Principles (PICC), Principles of European Contract Law (PECL), dem Draft Common Frame of Reference (DCFR) sowie dem von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht und seinem »Vorentwurf«, der Machbarkeitsstudie zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts.
Zu Beginn untersucht er nach einem kurzen Überblick über die historischen Grundlagen der AGB-Verwendung und über die Entstehungsgeschichte der jeweiligen Regelwerke deren Anwendungsbereiche und die für die Kontrollvorschriften maßgeblichen AGB-Begriffe. Im Anschluss widmet er sich der Einbeziehung von AGB und erläutert die ausdrücklich normierten bzw. von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Anforderungen der einzelnen Regelwerke hierfür. Im letzten Teil der Arbeit behandelt er schließlich die inhaltliche Kontrolle von AGB.
Marcel Gade kommt zu dem Ergebnis, dass der GEK-Vorschlag entgegen einiger Befürchtungen im Schrifttum durchaus das Schutzniveau des deutschen Rechts erreicht, gleichwohl hinsichtlich seiner sprachlichen Abfassung und Systematik in verschiedener Hinsicht kritikwürdig ist.
Zu Beginn untersucht er nach einem kurzen Überblick über die historischen Grundlagen der AGB-Verwendung und über die Entstehungsgeschichte der jeweiligen Regelwerke deren Anwendungsbereiche und die für die Kontrollvorschriften maßgeblichen AGB-Begriffe. Im Anschluss widmet er sich der Einbeziehung von AGB und erläutert die ausdrücklich normierten bzw. von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Anforderungen der einzelnen Regelwerke hierfür. Im letzten Teil der Arbeit behandelt er schließlich die inhaltliche Kontrolle von AGB.
Marcel Gade kommt zu dem Ergebnis, dass der GEK-Vorschlag entgegen einiger Befürchtungen im Schrifttum durchaus das Schutzniveau des deutschen Rechts erreicht, gleichwohl hinsichtlich seiner sprachlichen Abfassung und Systematik in verschiedener Hinsicht kritikwürdig ist.
"Die Mainzer Dissertation deckt ein weites Feld ab und betritt methodisch durchaus Neuland mit einem Text- (nicht: Rechts-!) Vergleich von verschiedenen Regelwerken und 'soft law' in einem geradezu klassischen zivilrechtlichen Bereich, nämlich der AGB-Kontrolle. [...] Im b2b-Bereich bleibt die Diskussion dagegen weitgehend offen, und hier ist die Vergleichsstudie des Verfassers sicherlich von großem Wert, obwohl offenbar der rechtspolitische Aktionsbedarf jedenfalls auf EU-Ebene vermutlich eher als gering einzuschätzen ist - trotz der vielen Initiativen, 'Principles', Projekte usw. Ob man mit dem GEK-Entwurf eine selbstreferentielle Lösung gefunden hat, in dem der stärkere Vertragspartner sich durch dessen Verwendung gleichsam freiwillig den Kontrollmaßstäben stellt, die er normalerweise vermeidet, bleibt ein Paradoxon, das auch der Verfasser nciht lösen kann - was aber sicherlich nicht die Aufgabe der sonst verdienstvollen Monographie war! " Norbert Reich, in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Bd. 79, 3/2015