In einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat ist die Rechtsetzung und -durchsetzung grundsätzlich Aufgabe der staatlichen Stellen. Hierzu zählt auch der Schutz individueller und überindividueller Belange vor gegenwärtigen Gefahren. Gleichwohl greifen Einzelne zum Schutz dieser Belange immer wieder zu gefahrabwendenden Mitteln. Dies wirft Fragen zu einer möglichen Notstandsrechtfertigung und dem Verhältnis zum Vorrang staatlicher Verfahren auf. Mara Sieren-Tietmeyer legt den Grund für die Geltung des Vorrangs staatlicher Verfahren in Notstandslagen frei. Insbesondere mit Blick auf Notstandshandlungen zugunsten des Umwelt-, Klima- und Tierschutzes zeigt sie auf, wie weit der Vorrang reicht und wo mögliche Grenzen verlaufen.