Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Münster (Institut für Kreditwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Für die Anwendung des Economic Value Added (EVA)-Konzepts zur Unternehmensbewertung ist insbesondere der Beschluss des EU-Ministerrats vom Juni 2002 von besonderer Bedeutung. Danach sind alle kapitalmarkt-orientierten europäischen Unternehmen ab dem Jahr 2005 dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS 1 - vormals IAS - aufzustellen. 2 Dies führt bei Unternehmen, die ihre Rechnungslegung bereits auf die IFRS umgestellt haben oder dieses planen, zu einer größeren Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesens 3 und damit zu einer verstärkt auf die Informationsbedürfnisse externer Investoren ausgerichteten Unternehmenspublizität. Aufgrund der gleichzeitigen Aufwertung der Jahresabschlüsse als Informationsbasis wird für Zwecke der Unternehmensbewertung das rechnungslegungsbasierte EVA-Konzept von einer zunehmenden Zahl externer Investoren angewendet. 4 Allerdings besteht noch eine unsichere Rechtslage bezüglich der Anwendung der IFRS auf den Einzel- und Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen. Dabei sollen nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Wahlrecht zur Aufstellung ihres Konzernabschlusses nach dem HGB oder den IFRS bekommen. 5 Aufgrund vergleichsweise vieler nicht börsennotierter Unternehmen, kann dies insbesondere in Deutsch-land zu einer uneinheitlicheren Bilanzierung führen. 6 Um geeignete Investitionsentscheidungen treffen zu können, werden Investoren daher in stärkerem Maße gezwungen sein, HGB- und IFRS-Abschlüsse miteinander zu vergleichen. Somit ist eine Untersuchung der Einflüsse von den Regelungen des HGB und der IFRS auf den mit dem EVA-Konzept berechneten Unternehmenswert von großer Bedeutung.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.