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Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist als solcher ein seit langem anerkanntes Institut des deutschen Privatrechts. Dennoch ist diese Rechtsfigur auch nach der Schuldrechtsmodernisierung von einer einheitlichen Anwendung weit entfernt, wobei die größte Schwierigkeit darin besteht, den Kreis der in den Schutzbereich des Vertrages einzubeziehenden Dritten zu bestimmen. Dies liegt insbesondere daran, dass die Rechtsgrundlage des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und daraus folgend auch seine tatbestandlichen Voraussetzungen und sein Anwendungsbereich weiterhin ungeklärt…mehr

Produktbeschreibung
Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist als solcher ein seit langem anerkanntes Institut des deutschen Privatrechts. Dennoch ist diese Rechtsfigur auch nach der Schuldrechtsmodernisierung von einer einheitlichen Anwendung weit entfernt, wobei die größte Schwierigkeit darin besteht, den Kreis der in den Schutzbereich des Vertrages einzubeziehenden Dritten zu bestimmen. Dies liegt insbesondere daran, dass die Rechtsgrundlage des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und daraus folgend auch seine tatbestandlichen Voraussetzungen und sein Anwendungsbereich weiterhin ungeklärt sind. Diese Untersuchung leistet einen Beitrag zur Klärung der skizzierten Probleme. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der praktisch bedeutsamen Dritthaftung von so genannten Experten. Dabei zeigt die Untersuchung, dass eine solche Dritthaftung im Widerspruch zur Rechtsprechung nicht mit Hilfe dieses Rechtsinstituts zu begründen ist.
Autorenporträt
Der Autor: Marc Liebmann, geboren 1968; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel und der Freien Universität Berlin; Referendariat im LG-Bezirk Stralsund; danach wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Universität Greifswald.