Preisvereinbarungen ermöglichen es Marktteilnehmern, den Wettbewerb zu beschränken. Das Verbot der Preisbindung der zweiten Hand ist deshalb auch bei rechtsvergleichender Betrachtung ein zentraler Grundsatz von Kartellrechtsordnungen in den USA und Europa. In jüngster Vergangenheit ist dieses strikte Verbot jedoch in die Kritik geraten. Mareike Walter untersucht, wie sich Kartellrechtsordnungen seit dem Rechtssprechungswechsel des U.S. Supreme Court in der Leegin-Entscheidung 2007 gegenüber vertikalen Preisvereinbarungen und alternativen Strategien verhalten. Sie überprüft, ob rechtsdogmatische oder ökonomische Erkenntnisse sowohl in Bezug auf klassische als auch moderne Klauseln in Online-Geschäftsmodellen ein ehemals unumstößliches Verbot tatsächlich nachhaltig in Frage stellen können. Auch Umgehungsstrategien und Bereichsausnahmen finden in dieser Neubewertung besondere Berücksichtigung. Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und der Universidad Autónoma de Madrid; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg; ABA Section of Antitrust Law International Scholar in Residence, Forschungsaufenthalt an der Georgetown University, Washington, D.C.; 2016 Promotion; seit 2016 Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin.
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