Auch jenseits der europäischen Integration sind deutsche Behörden in Beziehungsgefüge mit ausländischen Verwaltungen eingebunden. Besonders offensichtlich ist die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens bei Themen globalen Zuschnitts, wie dem Schutz der Menschenrechte oder von Umweltgütern. Im Zuge der Globalisierung der Lebensverhältnisse und der Öffnung nationaler Märkte hat die Internationalisierung der Verwaltung an Bedeutung zugenommen: Auch in klassisch staatsinternen Materien greift die Verwaltung über die Grenzen der eigenen Rechtsordnung hinaus, zum Beispiel bei der Einkommensbesteuerung, Finanzmarktaufsicht, Gesundheitsversorgung und der Gefahrenabwehr. Markus A. Glaser gewinnt durch Zusammenschau von Regelungen verschiedener Sachbereiche, des nationalen wie des Völkerrechts, Bauformen internationaler Verwaltungsbeziehungen, die dann mit Blick auf das deutsche Staats- und Verwaltungsrecht systematisch analysiert werden. Geboren 1976; 1996-2002 Studium der Rechtswissenschaft in Trier, Lausanne und Freiburg; 2002-03 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg; 2005-07 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg; 2009 Promotion; seit 2009 Postdoctoral Fellow an Sciences Po Paris, Chaire Mutations de l'Action Publique et du Droit Public.
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