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Im Chapter 11-Verfahren und im Scheme-of-Arrangement-Verfahren werden immer häufiger sog. Restructuring Support Agreements (RSA) eingesetzt, um ein anstehendes gerichtliches Restrukturierungsverfahren vorzubereiten. Bei RSA handelt es sich um Vereinbarungen zwischen der Schuldnerin und den Senior-Gläubigern, in welchen Stimmbindungen, das Verhalten des Managements, mögliche Planinhalte und die künftige Kapitalstruktur des Unternehmens vorab bilateral geregelt werden. Die Junior-Gläubiger und die Anteilsinhaber werden regelmäßig nicht in die Planungen einbezogen. Sie werden nach Finalisierung…mehr

Produktbeschreibung
Im Chapter 11-Verfahren und im Scheme-of-Arrangement-Verfahren werden immer häufiger sog. Restructuring Support Agreements (RSA) eingesetzt, um ein anstehendes gerichtliches Restrukturierungsverfahren vorzubereiten. Bei RSA handelt es sich um Vereinbarungen zwischen der Schuldnerin und den Senior-Gläubigern, in welchen Stimmbindungen, das Verhalten des Managements, mögliche Planinhalte und die künftige Kapitalstruktur des Unternehmens vorab bilateral geregelt werden. Die Junior-Gläubiger und die Anteilsinhaber werden regelmäßig nicht in die Planungen einbezogen. Sie werden nach Finalisierung des RSA vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit diese internationale Praxis auch bei der Vorbereitung eines StaRUG-Verfahrens zulässig ist. Es wird geprüft, welche Grenzen das Aktienrecht und das StaRUG für die Vertragsfreiheit der Parteien aufstellen und welchen Schutz die übergangenen Parteien durch das Gesetz erfahren.
Autorenporträt
2011-2016 Studium der Rechtswissenschaften Mannheim; wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht (Prof. Dr. Georg Bitter); 2016 - 2017 LL.M. Studium an der University of Cambridge (UK); 2018-2020 Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe; 2020-2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Freiburg i. Br., Direktor: Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Chicago).