Leitfaden für alle Fälle
Die komplett überarbeitete und neu strukturierte 13. Auflage der Broschüre behandelt alle Themen der Beitreibung und Zwangsvollstreckung: von der Geltendmachung und Vollstreckung von Geldforderungen über die Durchführung der Vollstreckung bis hin zum Insolvenzverfahren und zum Datenschutz.
Mit Formularbeispielen ...
Das letzte und umfangreichste Kapitel enthält ausgewählte Formularbeispiele und Erläuterungen, die systematisch durch das gesamte Vollstreckungsverfahren führen. Dabei orientiert sich der Aufbau an dem Verzeichnisbaum des CertiFORM-Softwareprogramms »Geldforderungen richtig vollstrecken«.
... und Hinweisen zur CertiFORM-Software
Die im Buch abgedruckten Formularbeispiele sind Bestandteil der separat erhältlichen CertiFORM-Software »Geldforderungen richtig vollstrecken«. Mithilfe dieses Formularmanagement-Programms kann jeder einzelne Vorgang angelegt und schrittweise digital bearbeitet werden. Selbstverständlich müssen auchdie Daten der Vollstreckungsbehörde nur einmal in der sog. Stammdatenverwaltung hinterlegt werden. Sie werden dann automatisch in jedes Formular übernommen.
Neu in der 13. Auflage:
In der 13. Auflage wird die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) berücksichtigt, die im Juni 2024 erlassen wurde (BGBl. I Nr. 203). Für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen bleibt es im Übrigen bei der bisherigen Verwendung des Formulars »Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher«, da der bayerische Landesgesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23. Dezember 2024 (BayGVBl. Nr. 24/2024, S. 599) normiert hat, dass die amtlichen Zwangsvollstreckungsformulare der ZVFV für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher nicht verbindlich sind (vgl. Art. 26 Abs. 7 Satz 2 Hs. 2 BayVwZVG).
Hingewiesen wird zudem auf das Postrechtsmodernisierungsgesetz vom 15. Juli 2024 (BGBl. Nr. 236), durch das die Zustellfiktion von 3 auf 4 Tage verlängert wurde. Auch der bayerische Landesgesetzgeber hat die Landesvorschriften (z.B. BayVwVfG, BayDiG und VwZVG) durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23. Dezember 2024 (BayGVBl. Nr. 24/2024, S. 599) entsprechend angepasst.
Das Autorenteam
Die Broschüre entsteht durch die Zusammenarbeit von Susanne Kretschmer, Kassenverwalterin, Vollstreckungsfachwirtin (BVS), Landesgeschäftsführerin des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter, Landesverband Bayern e.V., und Dipl.-Rechtspfleger Markus Heyner, Bachelor of Laws (LL.B.), Dozent.
Passgenaue Arbeitshilfe für ...
... Mitarbeitende und Auszubildende in den Vollstreckungsabteilungen der bayerischen Landes- und Kommunalbehörden, Gerichtsvollzieher, die Kommunalkassen sowie behördliche Mahnabteilungen.
Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Die komplett überarbeitete und neu strukturierte 13. Auflage der Broschüre behandelt alle Themen der Beitreibung und Zwangsvollstreckung: von der Geltendmachung und Vollstreckung von Geldforderungen über die Durchführung der Vollstreckung bis hin zum Insolvenzverfahren und zum Datenschutz.
Mit Formularbeispielen ...
Das letzte und umfangreichste Kapitel enthält ausgewählte Formularbeispiele und Erläuterungen, die systematisch durch das gesamte Vollstreckungsverfahren führen. Dabei orientiert sich der Aufbau an dem Verzeichnisbaum des CertiFORM-Softwareprogramms »Geldforderungen richtig vollstrecken«.
... und Hinweisen zur CertiFORM-Software
Die im Buch abgedruckten Formularbeispiele sind Bestandteil der separat erhältlichen CertiFORM-Software »Geldforderungen richtig vollstrecken«. Mithilfe dieses Formularmanagement-Programms kann jeder einzelne Vorgang angelegt und schrittweise digital bearbeitet werden. Selbstverständlich müssen auchdie Daten der Vollstreckungsbehörde nur einmal in der sog. Stammdatenverwaltung hinterlegt werden. Sie werden dann automatisch in jedes Formular übernommen.
Neu in der 13. Auflage:
In der 13. Auflage wird die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) berücksichtigt, die im Juni 2024 erlassen wurde (BGBl. I Nr. 203). Für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen bleibt es im Übrigen bei der bisherigen Verwendung des Formulars »Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher«, da der bayerische Landesgesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23. Dezember 2024 (BayGVBl. Nr. 24/2024, S. 599) normiert hat, dass die amtlichen Zwangsvollstreckungsformulare der ZVFV für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher nicht verbindlich sind (vgl. Art. 26 Abs. 7 Satz 2 Hs. 2 BayVwZVG).
Hingewiesen wird zudem auf das Postrechtsmodernisierungsgesetz vom 15. Juli 2024 (BGBl. Nr. 236), durch das die Zustellfiktion von 3 auf 4 Tage verlängert wurde. Auch der bayerische Landesgesetzgeber hat die Landesvorschriften (z.B. BayVwVfG, BayDiG und VwZVG) durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23. Dezember 2024 (BayGVBl. Nr. 24/2024, S. 599) entsprechend angepasst.
Das Autorenteam
Die Broschüre entsteht durch die Zusammenarbeit von Susanne Kretschmer, Kassenverwalterin, Vollstreckungsfachwirtin (BVS), Landesgeschäftsführerin des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter, Landesverband Bayern e.V., und Dipl.-Rechtspfleger Markus Heyner, Bachelor of Laws (LL.B.), Dozent.
Passgenaue Arbeitshilfe für ...
... Mitarbeitende und Auszubildende in den Vollstreckungsabteilungen der bayerischen Landes- und Kommunalbehörden, Gerichtsvollzieher, die Kommunalkassen sowie behördliche Mahnabteilungen.
Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)