Leitfaden für das Vollstreckungsverfahren
Die Broschüre »Geldforderungen richtig vollstrecken« führt den Leser mithilfe von vielen beispielhaft ausgefüllten Formularen durch das Beitreibungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren.
Das ist neu:
Seit dem Jahr 2022 sind Vollstreckungsaufträge von Behörden ausschließlich in elektronischer Form an das zuständige Amtsgericht zu übermitteln. Nicht nur die Beauftragung von Gerichtsvollziehern erfolgt nun über das »besondere elektronische Behördenpostfach beBPo«, sondern sämtliche Korrespondenz mit den Gerichten egal, ob es um Anfragen ans Grundbuchamt, um die Erbenermittlung oder um Sachstandsanfragen geht. Ab Dezember 2023 müssen dafür zwingend neu eingeführte Formulare für die Vollstreckung von privatrechtlichen Forderungen verwendet werden.
Hilfen zur Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen
Auch die Vollstreckung von privatrechtlichen Forderungen müssen die Behörden beherrschen selbst wenn sie in erster Linieöffentlich-rechtliche Forderungen beitreiben und vollstrecken. Die Broschüre »Geldforderungen richtig vollstrecken« erläutert deshalb in zwei Kapiteln die Vollstreckung beider Forderungsarten und führt den Leser mithilfe von vielen beispielhaft ausgefüllten Formularen durch das Beitreibungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren.
Elektronische Formulare
Die im Buch abgedruckten Formularbeispiele sind Bestandteil der separat erhältlichen CertiFORM-Software »Geldforderungen richtig vollstrecken«. Mithilfe dieses Formularmanagement-Programms kann jeder einzelne Vorgang angelegt und schrittweise digital bearbeitet werden. Selbstverständlich müssen auch die Daten der Vollstreckungsbehörde nur einmal in der sog. Stammdatenverwaltung hinterlegt werden. Sie werden dann automatisch in jedes Formular übernommen.
Zur Vollstreckung im Insolvenzverfahren
Der Abschnitt IV des Buches »Vollstreckung und Insolvenzverfahren« wurde neu verfasst und gibt einen kompletten Überblick über den Ablauf eines klassischen Insolvenzverfahrens. Die Neufassung stellt insbesondere die praktischen Auswirkungen der einzelnen Verfahrensabschnitte auf künftige sowie zurückliegende Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und auf durchgeführte Ratenzahlungen dar.
Die Besonderheiten des SanInsKG
Darüber hinaus berücksichtigt das Kapitel zum Insolvenzverfahren das »Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz SanInsKG)«. Die Vorschrift setzt die insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung um. Sie soll die aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine erfolgten Preissteigerungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten abfedern und erwartete Masseninsolvenzen von Unternehmen verhindern.
Eingehend erläutert der Leitfaden zudem die Einlegung eines Widerspruchs in elektronischer Form im Sinne des § 3a Abs. 2 BayVwVfG.
Das Autorenteam
Ab der 12. Auflage wird die Broschüre in Zusammenarbeit von Susanne Kretschmer, Kassenverwalterin, Vollstreckungsfachwirtin (BVS), Landesgeschäftsführerin des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter, Landesverband Bayern e.V., und Markus Heyner, Diplom-Rechtspfleger, LL.B., Dozent und Beisitzer im Landesvorstand des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter, Landesverband Bayern e.V., verfasst.
Passgenaue Arbeitshilfe für ...
... Mitarbeitende und Auszubi
Die Broschüre »Geldforderungen richtig vollstrecken« führt den Leser mithilfe von vielen beispielhaft ausgefüllten Formularen durch das Beitreibungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren.
Das ist neu:
Seit dem Jahr 2022 sind Vollstreckungsaufträge von Behörden ausschließlich in elektronischer Form an das zuständige Amtsgericht zu übermitteln. Nicht nur die Beauftragung von Gerichtsvollziehern erfolgt nun über das »besondere elektronische Behördenpostfach beBPo«, sondern sämtliche Korrespondenz mit den Gerichten egal, ob es um Anfragen ans Grundbuchamt, um die Erbenermittlung oder um Sachstandsanfragen geht. Ab Dezember 2023 müssen dafür zwingend neu eingeführte Formulare für die Vollstreckung von privatrechtlichen Forderungen verwendet werden.
Hilfen zur Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen
Auch die Vollstreckung von privatrechtlichen Forderungen müssen die Behörden beherrschen selbst wenn sie in erster Linieöffentlich-rechtliche Forderungen beitreiben und vollstrecken. Die Broschüre »Geldforderungen richtig vollstrecken« erläutert deshalb in zwei Kapiteln die Vollstreckung beider Forderungsarten und führt den Leser mithilfe von vielen beispielhaft ausgefüllten Formularen durch das Beitreibungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren.
Elektronische Formulare
Die im Buch abgedruckten Formularbeispiele sind Bestandteil der separat erhältlichen CertiFORM-Software »Geldforderungen richtig vollstrecken«. Mithilfe dieses Formularmanagement-Programms kann jeder einzelne Vorgang angelegt und schrittweise digital bearbeitet werden. Selbstverständlich müssen auch die Daten der Vollstreckungsbehörde nur einmal in der sog. Stammdatenverwaltung hinterlegt werden. Sie werden dann automatisch in jedes Formular übernommen.
Zur Vollstreckung im Insolvenzverfahren
Der Abschnitt IV des Buches »Vollstreckung und Insolvenzverfahren« wurde neu verfasst und gibt einen kompletten Überblick über den Ablauf eines klassischen Insolvenzverfahrens. Die Neufassung stellt insbesondere die praktischen Auswirkungen der einzelnen Verfahrensabschnitte auf künftige sowie zurückliegende Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und auf durchgeführte Ratenzahlungen dar.
Die Besonderheiten des SanInsKG
Darüber hinaus berücksichtigt das Kapitel zum Insolvenzverfahren das »Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz SanInsKG)«. Die Vorschrift setzt die insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung um. Sie soll die aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine erfolgten Preissteigerungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten abfedern und erwartete Masseninsolvenzen von Unternehmen verhindern.
Eingehend erläutert der Leitfaden zudem die Einlegung eines Widerspruchs in elektronischer Form im Sinne des § 3a Abs. 2 BayVwVfG.
Das Autorenteam
Ab der 12. Auflage wird die Broschüre in Zusammenarbeit von Susanne Kretschmer, Kassenverwalterin, Vollstreckungsfachwirtin (BVS), Landesgeschäftsführerin des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter, Landesverband Bayern e.V., und Markus Heyner, Diplom-Rechtspfleger, LL.B., Dozent und Beisitzer im Landesvorstand des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter, Landesverband Bayern e.V., verfasst.
Passgenaue Arbeitshilfe für ...
... Mitarbeitende und Auszubi