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In der folgenden Arbeit wird untersucht, inwieweit es rechtlich möglich ist, personenbezogene Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter während des Bewerbungsprozesses zu erheben. Im Speziellen soll auf den vorliegenden Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes eingegangen und ausgewählte Abschnitte einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden. Im Abschluss findet sich eine Beurteilung über die Möglichkeit der Durchsetzung eines solchen Gesetzes und der Handhabung in den Personalabteilungen der Betriebe.

Produktbeschreibung
In der folgenden Arbeit wird untersucht, inwieweit es rechtlich möglich ist, personenbezogene Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter während des Bewerbungsprozesses zu erheben. Im Speziellen soll auf den vorliegenden Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes eingegangen und ausgewählte Abschnitte einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden. Im Abschluss findet sich eine Beurteilung über die Möglichkeit der Durchsetzung eines solchen Gesetzes und der Handhabung in den Personalabteilungen der Betriebe.
Autorenporträt
Markus Kohlmann, geb. 26.10,1987 in Würzburg. Aufgewachsen in Breitenbrunn, einem kleinen, fränkischen Dorf am Rande des Spessarts. Das Studium erfolgte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Aschaffenburg. Nach dem Bachelor Abschluss erfolgte die berufsspezifische Spezialisierung im Controlling-Bereich.