Der Menschenwürdebegriff ist in den letzten Jahren in eine Krise geraten. Neben die Vorwürfe der Unklarheit und Beliebigkeit treten Aporien, die sich aus der Auslegung der Menschenwürdegarantie als eines speziellen Rechts neben und über den weiteren Grundrechten ergeben. Das philosophische Unbehagen an der Menschenwürde als Rechtsprinzip wird dadurch noch verstärkt, dass diese über die längste Zeit nicht als Rechtsbegriff, sondern als Grund von Pflichten gegen sich selbst verstanden wurde. Dem modernen rechtlichen Menschenwürdebegriff kommt dagegen die Rolle der Rechtsfundierung, dann aber auch diejenige einer deontologischen Schranke der Abwägbarkeit von Rechten gegeneinander zu. Markus Rothhaar zeigt hier im Rückgriff auf Fichte und Hegel, wie diese beiden scheinbar heterogenen Rollen in einer anerkennungstheoretischen Grundlegung des Rechts widerspruchsfrei zusammengedacht werden können. Geboren 1968; 1987-95 Studium der Philosophie, Geschichte und Biologie; 1999 Promotion; 2013 Verleihung der venia legendi im Fach Philosophie durch die Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der Fernuniversität in Hagen; seit März 2014 Inhaber der Stiftungsprofessur für Bioethik an der KU-Eichstätt-Ingolstadt.
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