Die Haftung des Grundstückserwerbers für vergangene Urheberrechtsverletzungen.
Markus Steinbock
Broschiertes Buch

Die Haftung des Grundstückserwerbers für vergangene Urheberrechtsverletzungen.

Gibt es eine urheberrechtliche Zustandshaftung durch Werkstückübernahme?

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Baukunst kann urheberrechtlichen Schutz genießen. Ist dies der Fall, wirkt das Urheberrecht des Schöpfers absolut und damit gegenüber jedermann. Beeinträchtigt wird es meist durch Veränderungen am korrespondierenden Bauwerkstück als Entstellung oder andere Beeinträchtigung. Ein Neuanstrich, ein Abriss, Umbaumaßnahmen - alltägliche Vorgänge des Bauhandwerks können je nach Interessenlage ein bestehendes Urheberrecht verletzen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, ob der Erwerber einer Bestandsimmobilie für vergangene Verletzungen eines Urheberrechts an Baukunst haftbar gemacht wer...