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Angeklagt wegen Sterbehilfe ist der eindrucksvolle Bericht einer Ärztin, die einer tiefdementen Alzheimer-Patientin Sterbehilfe leistete. Die niederländische Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass Sterbehilfe bei einer dementen Person trotz einer zuvor erstellten Willenserklärung zur Sterbehilfe nicht zulässig sei und eröffnete ein Gerichtsverfahren. Die Ärztin wurde des Mordes angeklagt. Dieses Buch ist ein spannender und bewegender Bericht über einen Prozess, der vier Jahre dauerte. Die Ärztin berichtet auch über ihre umfangreiche Erfahrung mit dementen Patienten. In lebendigen Bildern…mehr

Produktbeschreibung
Angeklagt wegen Sterbehilfe ist der eindrucksvolle Bericht einer Ärztin, die einer tiefdementen Alzheimer-Patientin Sterbehilfe leistete. Die niederländische Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass Sterbehilfe bei einer dementen Person trotz einer zuvor erstellten Willenserklärung zur Sterbehilfe nicht zulässig sei und eröffnete ein Gerichtsverfahren. Die Ärztin wurde des Mordes angeklagt. Dieses Buch ist ein spannender und bewegender Bericht über einen Prozess, der vier Jahre dauerte. Die Ärztin berichtet auch über ihre umfangreiche Erfahrung mit dementen Patienten. In lebendigen Bildern erhält der Leser eine Vorstellung von dem Leben und Leiden dieser Patienten in einem niederländischen Pflegeheim. Nur in wenigen Fällen gelingt es nicht, das Leiden zu mindern, und der Leser wird ebenso wie diese Ärztin zu der Überzeugung kommen können, dass Sterbehilfe die einzige Möglichkeit sein kann, um das Leiden zu beenden. Vier Jahre nach der Anklage wegen des Mordes hat die Strafkammer die Ärztin freigesprochen. Das Urteil des Höchsten Gerichtshofs bestätigte anschließend dieses Urteil. Dieser Fall ist seitdem das große Vorbild für die Sterbehilfepraxis in den Niederlanden. Die hier beschriebene Sterbehilfe ist auch für deutsche Leser hochinteressant und dürfte ein wichtiger Beitrag für die Debatte der Sterbehilfe in Deutschland sein.
Autorenporträt
MARINOU ARENDS ist eine niederländische Seniorenärztin. Sie arbeitete bis zu ihrer Pensionierung in einem Pflegeheim, vor allem in der Abteilung für demente Patienten. Auch war sie Beraterin und Kontrollärztin für Sterbehilfe. Marinou erhielt am 26. April 2021 eine Königliche Auszeichnung für die Entwicklung der Seniorenmedizin und insbesondere ihren Beitrag zur Rechtssicherheit der Sterbehilfe bei Demenz.