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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 11, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Als juristisches Hybrid aus Common Law, Civil Law und indigenem afrikanischem Gewohnheitsrecht (Customary Law) mangelt es Südafrika nicht an juristischer Vielfalt. Inspiriert von ausländischen Verfassungen und Rechtsordnungen ist Fremdes in der Regenbogennation zu Eigenem geworden. Den wohl größten Einfluss hatten und haben die Verfassungen Kanadas, Namibias, Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika. Noch…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 11, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Als juristisches Hybrid aus Common Law, Civil Law und indigenem afrikanischem Gewohnheitsrecht (Customary Law) mangelt es Südafrika nicht an juristischer Vielfalt. Inspiriert von ausländischen Verfassungen und Rechtsordnungen ist Fremdes in der Regenbogennation zu Eigenem geworden. Den wohl größten Einfluss hatten und haben die Verfassungen Kanadas, Namibias, Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika. Noch immer hat Rechtsvergleichung einen hohen Stellenwert in Südafrika hoch gehalten: Dafür bürgt zuletzt auch Artikel 39 der Verfassung der Republik Südafrika von 1996, der die Richter pro forma daran erinnert, internationales und fremdes Recht bei ihren Entscheidungen zu bedenken. Rechtsvergleichung hat stets eine bedeutende Rolle in der Entwicklung der Rechtstaatlichkeit Südafrikas gespielt. Während das Vorbild anderer Staaten zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine Alleinherrschaft des Parlaments unterstützte, hat sich der Blickwinkel südafrikanischer Rechtsvergleichung bis heute gewandelt: Angelehnt an fremde Rechtsprechung entwickelte sich in Südafrika eine ganz eigene Rechtsstaatlichkeit, eine rule of law. Diese ist mittlerweile Vorbild für andere afrikanische Staaten, aber auch für ältere Demokratien, wie etwa die Vereinigten Staaten von Amerika. Am Beispiel Südafrikas werden die Chancen und Schwierigkeiten von Rechtsvergleichung für die Rechtsstaatlichkeit deutlich. Das Verfassungsgericht hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten eindrucksvoll belegt, dass es diesen Anforderungen gewachsen ist. Nicht zuletzt dank der Rechtsvergleichung ist Südafrika heute auf einem guten Weg, die verfassungsrechtlich statuierte Rechtsstaatlichkeit sukzessive in die Praxis umzusetzen. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass Rechtsvergleichung mühsam und willkürlich sein kann. Geradewenn es um die Implementierung der rule of law in die Realität geht, kann Rechtsvergleichung an ihre Grenzen stoßen. Im theoretischen Rahmen und bei der Entstehung der Verfassung sowie in der Judikative hingegen war und ist Rechtsvergleichung ein dankbares Instrument, das Fortschritt und Weitsicht verspricht.
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