Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hauptaufgabe der Konzernrechnungslegung besteht in der Informationsvermittlung für unterschiedlichen Adressaten. Hierfür bietet sich die Möglichkeit, die Perspektive des gesamten Konzerns zu betrachten aber auch die in den Einzelabschlüsse von Konzernunternehmen möglichen Verzerrungen aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeiten transparent zu machen und zu eliminieren (Vgl. Petersen/ Zwirner, 2009, S. 11.). Die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung in Deutschland ist abhängig von der Rechtsform, von Größenmerkmalen und auch von geschäftsspezifischen Besonderheiten. Außerdem beziehen sich die nationalen Regelungen nur auf inländische Gesellschaften (Vgl. Küting/ Weber, 2008, S. 91.). Die Einheitstheorie geregelt in § 297 Abs. 3 HGB besagt, dass im Konzernabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen sind, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Im Rahmen der Finanzmarktkrise im Jahr 2007 sind die Vorschriften zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften, Diskussionsgegenstand von Regierungen und Aufsichtsbehörden. Denn Zweckgesellschaften wurden von den Initiatoren in der Vergangenheit so ausgestaltet, dass die Kriterien für ihre Einbeziehung im Konzernabschluss nicht erfüllt waren (Vgl. Kümpel/ Piel, 2009, S. 14.). So waren die Konzernabschlüsse unvollständig und haben ihre Informationsfunktion nicht mehr gewährleistet. Die vorliegende Arbeit befasst sich also überwiegend mit den Vorschriften zur Einbeziehung von Zweckgesellschaften im Konzernabschluss vor und nach dem BilMoG. Abschnitt 2 beschäftigt sich mit dem Begriff Zweckgesellschaft und deren Eigenschaften. Abschnitt 3 stellt kurz die alte Regelung des § 290 HGB dar und auch die Gründe, die zur Bilanzrechtsreform im diesem Zusammenhang geführt haben. In Abschnitt 4 werden die neuen Regelungen des BilMoG im Bezug auf die Konzernrechnungslegung dargestellt und diese werden dann in Abschnitt 5 kritisch gewürdigt. Abschnitt 6 fasst die vorliegende Arbeit zusammen und stellt gleichzeitig ihre Erkenntnisse dar.
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