Drittkontrahierungsklauseln, welche Gesellschafter zur Vereinbarung der Gütertrennung, Modifizierung der Zugewinngemeinschaft oder eines Pflichtteilsverzichts verpflichten, finden sich in vielen Gesellschaftsverträgen. Doch sind sie nicht unumstritten. Daher widmet sich Marie-Sophie Söbbeke der Frage ihrer Zulässigkeit und Formbedürftigkeit. Auf der Grundlage einer umfassenden Untersuchung der in der Literatur empfohlenen Güterstands- und Pflichtteilsklauseln werden die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf ihre Sittenwidrigkeit hin überprüft. Anhand der zur Inhaltskontrolle erbrechtlicher Potestativbedingungen entwickelten Kriterien erarbeitet die Autorin Maßstäbe für die Sittenwidrigkeitsprüfung von Drittkontrahierungsklauseln. Eine zentrale Rolle nimmt hierbei die seit der sog. Hohenzollern-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anerkannte Lehre vom unzumutbaren Druck ein. Schließlich werden die Klauseln im Lichte der Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen untersucht. Hinsichtlich der Formbedürftigkeit kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass Güterstandsklauseln beurkundungspflichtig sind, Pflichtteilsklauseln hingegen nicht. Mit Blick auf die Rechtsfolgen wird eine Heilung formnichtiger Güterstandsklauseln abgelehnt. Abschließend werden die Ergebnisse der Arbeit in konkreten Gestaltungsempfehlungen zusammengefasst.
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"In ihrer wissenschaftlich fundierten und praktisch verwertbaren Abhandlung geht die Autorin der Zulässigkeit von Drittkontrahierungsklauseln in Gesellschaftsverträgen als Erste umfassend nach. [...] Gekonnt balanciert Söbbeke auf der Grenzlinie von Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht und macht ihre Erkenntnisse für erb- [...] und güterrechtliche Drittkontrahierungsklauseln in Gesellschaftsverträgen [...] nutzbar." Prof. Dr. Inge Kroppenberg, in: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 8/2015