Am 25. Februar 2003 jährte sich zum 200. Mal der Reichsdeputationshauptschluß. Die dadurch verfügte Säkularisation enthielt zum einen die rechtswidrige Enteignung von Kirchengut sowie andererseits die Aufhebung der geistlichen Fürstentümer und ihre Einordnung in weltliche Fürstentümer. Damit wurde zugleich das Ende des Alten Reiches sowie eine neue Epoche des Verhältnisses von Staat und Kirche eingeleitet. Das 38. Essener Gespräch widmete sich diesem bedeutsamen historischen Ereignis und nahm es zum Anlaß zum Innehalten und zum Nachdenken über die Ursachen und Auswirkungen der Säkularisation von 1803 wie auch über die Herausforderungen der Kirchen durch die Säkularisierung der heutigen Gesellschaft. Die Vorträge näherten sich dem Thema aus historischer, aus staatskirchenrechtlicher sowie aus soziologischer Sicht. Im Rahmen der Aussprache, die sich sowohl den historischen Grundlagen als auch den heutigen Gegebenheiten widmete, nahm insbesondere die konkrete Fortwirkung der Säkularisation in Form der Staatsleistungen gemäß Art. 140 GG in Verbindung mit 138 Abs. 1 WRV breiten Raum ein.