Der Autor befasst sich mit dem Begriff des «öffentlichen Auftraggebers» im deutschen Vergaberecht. § 99 GWB setzt insoweit die Vorgaben der EU um. Bei der Untersuchung wird die Konnexität von Vergabe- und Beihilfenrecht und die Frage erörtert, ob das Beihilfenrecht bei der Auslegung des Begriffs des «öffentlichen Auftraggebers» herangezogen werden kann. Dies wird bejaht, da Paradigmen wie der einheitliche Staatsbegriff und das Ziel, den Wettbewerb vor staatlich initiierten Wettbewerbsstörungen zu schützen, übereinstimmen. Bei der Analyse von § 99 GWB erfolgt die Konkretisierung, Lösungen und Methoden aus dem Beihilfenrecht lassen sich übertragen. Die Konturen der vergaberechtlichen Tatbestandsmerkmale werden geschärft und so ein Beitrag zur Kohärenz des europäischen Wirtschaftsrechts geleistet.