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Bei einem CTA überträgt ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitern Betriebsrentenzusagen erteilt hat, Vermögenswerte auf einen Treuhänder. An diesem Treuhandvermögen werden zu Gunsten der Mitarbeiter Sicherungsrechte für den Fall der Insolvenz des Unternehmens bestellt. Dadurch wird neben einer zusätzlichen Insolvenzsicherung auch eine Saldierung dieser Vermögenswerte mit den für die Betriebsrentenzusagen in der Unternehmensbilanz gebildeten Rückstellungen ermöglicht. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens steigt und sein Kreditrating verbessert sich. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen…mehr

Produktbeschreibung
Bei einem CTA überträgt ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitern Betriebsrentenzusagen erteilt hat, Vermögenswerte auf einen Treuhänder. An diesem Treuhandvermögen werden zu Gunsten der Mitarbeiter Sicherungsrechte für den Fall der Insolvenz des Unternehmens bestellt. Dadurch wird neben einer zusätzlichen Insolvenzsicherung auch eine Saldierung dieser Vermögenswerte mit den für die Betriebsrentenzusagen in der Unternehmensbilanz gebildeten Rückstellungen ermöglicht. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens steigt und sein Kreditrating verbessert sich. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen kann. Voraussetzung einer solchen bilanziellen Saldierung ist aber, dass das CTA insolvenzfest ist. Zudem ist zu überlegen, wer zur Verwertung dieser Sicherungsrechte befugt ist. Die Arbeit untersucht die Insolvenzfestigkeit und die Verwertungsbefugnisse im Pfandrechtsmodell.
Autorenporträt
Martin Begiebing hat Rechtswissenschaft an der Universität Trier (Internationale Rechtsstudien (FFA) Anglo-Amerikanisches Recht), der University of East London und der Universität zu Köln studiert. Nach dem Ersten Staatsexamen arbeitete er für zwei Jahre bei einer führenden internationalen Anwaltssozietät im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2009 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Köln.