Die Arbeit beleuchtet die Probleme bei der Bestimmung des Erfüllungsortes als dem Anknüpfungspunkt des Vertragsgerichtsstandes. Die Untersuchung umfasst den deutschen, europäischen und internationalen Rechtskreis und beschäftigt sich mit der grundsätzlichen Bestimmung des prozessualen Erfüllungsortes sowie der Frage, ob der Vertragsgerichtsstand für alle Klagen aus demselben Vertragsverhältnis einheitlich sein sollte. Dabei wird auch dargestellt, ob und inwieweit Wertungen wechselseitig zwischen den Rechtskreisen übertragen werden können und sollten. Von besonderer Bedeutung sind Art. 5 Nr.1…mehr
Die Arbeit beleuchtet die Probleme bei der Bestimmung des Erfüllungsortes als dem Anknüpfungspunkt des Vertragsgerichtsstandes. Die Untersuchung umfasst den deutschen, europäischen und internationalen Rechtskreis und beschäftigt sich mit der grundsätzlichen Bestimmung des prozessualen Erfüllungsortes sowie der Frage, ob der Vertragsgerichtsstand für alle Klagen aus demselben Vertragsverhältnis einheitlich sein sollte. Dabei wird auch dargestellt, ob und inwieweit Wertungen wechselseitig zwischen den Rechtskreisen übertragen werden können und sollten. Von besonderer Bedeutung sind Art. 5 Nr.1 EuGVO und dessen weiter bestehende bzw. neu entstandene Anwendungsprobleme. Auch der Richtungswechsel der BGH-Rechtsprechung zum Gerichtsstand bei Anwaltsverträgen wird kritisch untersucht.
Martin Dubiel, geboren 1978, 1998-2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, nach dem Studium bis 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsches, Europäisches und Internationales Verfahrensrecht, 2005-2007 Referendariat in Berlin, 2007-2008 LL.M.-Studium an der University of Edinburgh, seit 2009 Rechtsanwalt in Berlin.
Inhaltsangabe
Inhalt: Grundsätzliche Bestimmung des Erfüllungsortes - 29 ZPO, insbesondere Auslegung 29 Abs. 2 ZPO - Probleme des Art. 5 Nr. 1 EuGVO - Doppelfunktionalität des 29 ZPO - Einheitlicher Vertragsgerichtsstand - Auswirkungen der Neufassung des Art. 5 Nr.1 EuGVO - BGH-Rechtsprechung zu Anwaltsverträgen.
Inhalt: Grundsätzliche Bestimmung des Erfüllungsortes - 29 ZPO, insbesondere Auslegung 29 Abs. 2 ZPO - Probleme des Art. 5 Nr. 1 EuGVO - Doppelfunktionalität des 29 ZPO - Einheitlicher Vertragsgerichtsstand - Auswirkungen der Neufassung des Art. 5 Nr.1 EuGVO - BGH-Rechtsprechung zu Anwaltsverträgen.
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