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In dieser Arbeit wird das, jahrelang zu heißen Diskussionen führende, Thema der Bedeutung von strafrechtlichen Erkenntnisses für das Zivilverfahren behandelt. Aufgrund von verschiedenen Verfahrensordnungen in einer Rechtsordnung stellt sich immer wieder die Frage, im welchen Verhältnis einzelne Organe und Verfahrensordnungen zueinander stehen. Um gegenläufige Entscheidungen und Probleme bei der Rechtsanwendung zu verhindern muss das Zusammenspiel verschiedener Verfahrensregeln und Entscheidungsträger, egal ob durch ausdrückliche Normen oder durch die Entwicklung der Rechtsprechung, geregelt…mehr

Produktbeschreibung
In dieser Arbeit wird das, jahrelang zu heißen Diskussionen führende, Thema der Bedeutung von strafrechtlichen Erkenntnisses für das Zivilverfahren behandelt. Aufgrund von verschiedenen Verfahrensordnungen in einer Rechtsordnung stellt sich immer wieder die Frage, im welchen Verhältnis einzelne Organe und Verfahrensordnungen zueinander stehen. Um gegenläufige Entscheidungen und Probleme bei der Rechtsanwendung zu verhindern muss das Zusammenspiel verschiedener Verfahrensregeln und Entscheidungsträger, egal ob durch ausdrückliche Normen oder durch die Entwicklung der Rechtsprechung, geregelt werden. Die Österreichische Rechtsordnung ist sehr früh, im Gegensatz zu z.B. Deutschland, den Weg eingeschlagen eine explizite Norm für die Bindungswirkung der strafrechtlichen Erkenntnisse im Zivilverfahren einzuführen. Dies hat jedoch, wie sich in dieser Arbeit zeigen wird, nicht dazu geführt, dass diese wichtige Frage eindeutig gelöst wurde.
Autorenporträt
Martin Fuith, Mag.iur.: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck, Absolviert zur Zeit die Gerichtspraxis und das Doktoratsstudium am Juridicum Wien.