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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Universität zu Köln (Seminar für Allgemeine BWL), Veranstaltung: Seminar Allgemeine BWL, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungDie Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, die am 28. Juli 2001 in Kraft getreten ist, hat schon im Vorfeld eine große Diskussion ausgelöst. Das Betriebsverfassungsgesetz ist seit langem in die Kritik geraten. Die Arbeitsumgebung und die wirtschaftlichenRahmenbedingungen haben sich seit 1972, dem Jahr seiner letzten größeren Novellierung, grundlegend geändert. Das BetrVG, das…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Universität zu Köln (Seminar für Allgemeine BWL), Veranstaltung: Seminar Allgemeine BWL, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungDie Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, die am 28. Juli 2001 in Kraft getreten ist, hat schon im Vorfeld eine große Diskussion ausgelöst. Das Betriebsverfassungsgesetz ist seit langem in die Kritik geraten. Die Arbeitsumgebung und die wirtschaftlichenRahmenbedingungen haben sich seit 1972, dem Jahr seiner letzten größeren Novellierung, grundlegend geändert. Das BetrVG, das den Bedingungen des Jahres 1972 angepaßt war, konnte den veränderten Anforderungen nicht mehr gerecht werden.Besonders im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die konjunkturelle Situation gewinnt das Thema an großer Bedeutung, da der Standort Deutschland regelmäßig als zu teuer beschrieben wird. Die Reform, die sicher die Kosten der Mitbestimmung in Deutschland steigern wird, (1) ist auch vor diesem Hintergrund zu betrachten.Fragestellung dieser Arbeit ist, ob der in Abschnitt 2 erläuterten Bedeutung des BetrVG durch die Reform grundlegende Änderungen widerfahren. Diese können sich in Hinblick auf Kosten und Effizienz der Mitbestimmung ergeben. Davon hängt im wesentlichen seine Akzeptanz bei allen Beteiligten ab. Die Reform soll also auf ihrepraktischen und auch theoretisch möglichen, Folgen bewertet werden. Die bedeutendsten Novellierungen werden in Abschnitt 3 erläutert und bewertet und die Reform auf ihre Modernität, die nach dem Regierungsentwurf Hauptziel war, (2) geprüft.[...]_____1 Begründung Referentenentwurf (2000), S.23.2 Begründung Referentenentwurf (2000), S.2.