Die Bilanzierung immaterieller Güter ist aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften schwierig und umstritten. Daher weichen die Bilanzierungsvorschriften der verschiedenen Rechnungslegungssysteme stark voneinander ab. Hinzu kommt, dass die Vorschriften zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte sowohl nach IAS/IFRS als auch nach dem deutschen Rechnungslegungssystem wesentliche Veränderungen erfahren haben.
Martin Lutz-Ingold untersucht die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Grundsätze und Vorschriften zur Bilanzierung immaterieller Güter des deutschen und des IAS/IFRS Rechnungslegungssystems. Darauf aufbauend arbeitet er das bestehende Harmonisierungspotenzial heraus und zeigt die Möglichkeiten zur Fortentwicklung der Systeme auf der Basis einer de lege ferenda-Betrachtung auf. Dabei werden die immateriellen Vermögenswerte aus ihrem normativen "Zwangskorsett" befreit, ohne die Rechnungslegungszwecke der untersuchten Rechnungslegungssysteme aus den Augen zu verlieren.
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Martin Lutz-Ingold untersucht die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Grundsätze und Vorschriften zur Bilanzierung immaterieller Güter des deutschen und des IAS/IFRS Rechnungslegungssystems. Darauf aufbauend arbeitet er das bestehende Harmonisierungspotenzial heraus und zeigt die Möglichkeiten zur Fortentwicklung der Systeme auf der Basis einer de lege ferenda-Betrachtung auf. Dabei werden die immateriellen Vermögenswerte aus ihrem normativen "Zwangskorsett" befreit, ohne die Rechnungslegungszwecke der untersuchten Rechnungslegungssysteme aus den Augen zu verlieren.
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