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Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzsystems durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hat das Verhältnis von Verwaltungsführung und Verwaltungskontrolle neu gestaltet. Der Untersuchungsgrundsatz ist dabei eine zentrale Determinante. Er besagt, dass die Verwaltungsbehörde beziehungsweise das Verwaltungsgericht den maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen ermitteln und feststellen muss, ohne Bindung an das Vorbringen oder die Beweisanträge der Parteien. Dieses Werk bietet eine umfassende Darstellung des Untersuchungsgrundsatzes im österreichischen Verwaltungsverfahrens- und…mehr

Produktbeschreibung
Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzsystems durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hat das Verhältnis von Verwaltungsführung und Verwaltungskontrolle neu gestaltet. Der Untersuchungsgrundsatz ist dabei eine zentrale Determinante. Er besagt, dass die Verwaltungsbehörde beziehungsweise das Verwaltungsgericht den maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen ermitteln und feststellen muss, ohne Bindung an das Vorbringen oder die Beweisanträge der Parteien. Dieses Werk bietet eine umfassende Darstellung des Untersuchungsgrundsatzes im österreichischen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht. Es befasst sich mit den begrifflichen, theoretischen und historischen Grundlagen des Untersuchungsgrundsatzes sowie mit den damit aufgeworfenen verfahrensrechtlichen Detailproblemen. Dabei werden insbesondere auch die verfassungs- und unionsrechtlichen Bezüge berücksichtigt. Schließlich wird der Frage nachgegangen, wie sich die amtswegige Ermittlung des Sachverhalts durch ein Verwaltungsgericht zu dessen Gerichtscharakter verhält und mit diesem verträgt.
Autorenporträt
Dr. Martin Traußnigg arbeitete - nach Stationen am Institut für Europarecht an der Universität Graz und im Verfassungsdienst des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung - von September 2018 bis Juni 2022 als verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof. Seit Juli 2022 ist er als Referent im Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst der Parlamentsdirektion tätig.